Zentraler Ausweisdruck Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000709
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraler Ausweisdruck
Zentraler Ausweisdruck
84028 Landshut
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Ihr obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – neuntes Buch – SGB IX, worunter unter anderem die Feststellung des Vorliegens bzw. die Entscheidung über die Schwerbehinderteneigenschaft fällt. Bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft druckt und verschickt die Behörde jährlich ca. 200 000 Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat im Rahmen der Wahrnehmung seiner Fachaufgaben. Gegenstand dieser Vergabe war die Zentralisierung des Ausweisdruckes an einem Standort mit einem weitestgehend automatischen Ausweisdrucker welcher neben der Personalisierung der Ausweisrohlinge (Scheckkartenformat ID-1) auch das Ausdrucken des Begleitschreibens, die Zusammenführung von Ausweis und Begleitschreiben und die Kuvertierung der Postsendung übernehmen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zentraler Ausweisdruck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roding
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93426
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84028 Landshut
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Ihr obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – neuntes Buch – SGB IX, worunter unter anderem die Feststellung des Vorliegens bzw. die Entscheidung über die Schwerbehinderteneigenschaft fällt. Bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft druckt und verschickt die Behörde jährlich ca. 200 000 Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat im Rahmen der Wahrnehmung seiner Fachaufgaben. Gegenstand dieser Vergabe war die Zentralisierung des Ausweisdruckes an einem Standort mit einem weitestgehend automatischen Ausweisdrucker welcher neben der Personalisierung der Ausweisrohlinge (Scheckkartenformat ID-1) auch das Ausdrucken des Begleitschreibens, die Zusammenführung von Ausweis und Begleitschreiben und die Kuvertierung der Postsendung übernehmen soll. Beauftragt wurde noch der Einbau eines zweiten Lasermoduls.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roding
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93426
Land: Deutschland
Beauftragt wurde noch der Einbau eines zweiten Lasermoduls.
Die vom Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Anlage ist auf das in der Vergabe festgelegte Limit von 200 000 Ausweisen im Jahr ausgelegt. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die vorgegebene Zeit (entspricht einer tägl. Verarbeitung von Ausweisen in 8 Stunden) für die Abarbeitung zu eng bemessen war und es somit schnellerer Prozesse bedarf. Daher wurde der Vertrag mit dem Auftragnehmer um ein weiteres Laser-Modul erweitert, sodass die erforderliche Geschwindigkeit des täglichen Druckbetriebs erreicht wird. Die Einleitung eines erneuten Vergabeverfahrens ist deshalb unter Berücksichtigung wirtschaftlicher oder technischer Abhängigkeit von einem Unternehmen entbehrlich. Ein erneutes Vergabeverfahren führt zu einer längeren langsameren Druckgeschwindigkeit und der Einbau des Laser-Moduls eines anderen Herstellers ist technisch problematisch, weil die Maschine vom Auftragnehmer selbst hergestellt wird (Frage des Verlusts der Gewährleistung und Inkompatibilität).