Rahmenvertrag Bauplanungsleistungen Region 09.02 Referenznummer der Bekanntmachung: E_080_423017 hos
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bauplanungsleistungen Region 09.02
Für die in der Region 09.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 09.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Objektplanung
34119 Kassel weitere: Göttingen
Für die in der Region 09.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 09.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht:
Los 1: Objektplanung.
1x um weitere 24 Monate
Kriterium Gewichtung
Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV (Projektorganisation) 24 %, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV 16 %, Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung des Bewerbers 16 %, Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV 22 %, Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 22 %, GESAMT: 100 % Es werden pro Kriterium maximal 10 Punkte vergeben, sodass unter Berücksichtigung der Gewichtung insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden können. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl ist der führende Teilnahmeantrag. Die Höhe der Punktzahl des Teilnahmeantrags ist maßgeblich für die Rangfolge der weiteren Teilnahmeanträge. Alle ermittelten Punktzahlen werden nach Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch auf- oder abgerundet. Die Gesamtpunktzahl wird ebenfalls auf 2 Kommastellen auf- oder abgerundet. Der führende sowie die danach folgenden weiteren maximal 4 Teilnahmeanträge in absteigender Reihenfolge der Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten 2 Teilnahmeanträge die vollkommen gleiche Gesamtpunktzahl haben, entscheidet das Los.
Vertragsverlängerung einmal um weitere 24 Monate
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Fachplanung Technische Ausrüstung HSLK
34119 Kassel weitere: Göttingen
Für die in der Region 09.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 09.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht:
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Wärmeversorgungsanlagen (Heizung), Abwasser- Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Verfahrenstechnische Anlagen und Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (HSLK).
1x um weitere 24 Monate
Kriterium Gewichtung
Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV (Projektorganisation) 24 %, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV 16 %, Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung des Bewerbers 16 %, Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV 22 %, Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 22 %, GESAMT: 100 % Es werden pro Kriterium maximal 10 Punkte vergeben, sodass unter Berücksichtigung der Gewichtung insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden können. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl ist der führende Teilnahmeantrag. Die Höhe der Punktzahl des Teilnahmeantrags ist maßgeblich für die Rangfolge der weiteren Teilnahmeanträge. Alle ermittelten Punktzahlen werden nach Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch auf- oder abgerundet. Die Gesamtpunktzahl wird ebenfalls auf 2 Kommastellen auf- oder abgerundet. Der führende sowie die danach folgenden weiteren maximal 4 Teilnahmeanträge in absteigender Reihenfolge der Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten 2 Teilnahmeanträge die vollkommen gleiche Gesamtpunktzahl haben, entscheidet das Los.
Vertragsverlängerung einmal um weitere 24 Monate
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB,
— Beim Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 und §124 GWB Nachweis der Selbstreinigung,
— Erklärung, dass es sich nicht um ein vorbefasstes Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (sowie § 7 VgV) handelt,
— Angaben zur Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV,
— Erklärung, dass gemäß § 73 Abs. 3 VgV die Leistungen zu o.g. Bauvorhaben unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden,
— Erklärung, dass kein Interessenskonflikt gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB besteht,
— Erklärung zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber-/Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV,
— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV,
— Angabe der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
— Angabe des Mindestjahresumsatzes gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandard: Der jährliche Umsatz für entsprechende Dienstleistungen muss mindestens dem geschätzten Auftragswert der Rahmenvereinbarung im Jahresmittel betragen (Los 1 Objektplanung [Betrag gelöscht] EUR; Los 2 HSLK [Betrag gelöscht] EUR). Plant ein Bewerber die Teilnahme an beiden Losen, so ist der geforderte jährliche Mindestumsatz in Höhe der Summe der beiden Lose nachzuweisen.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Mindeststandard: Der Bewerber verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, sowie Sachschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
— Wesentliche Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zu Technischen Fachkräften gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
— Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV,
— Studien- und Ausbildungsnachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV in Form eines Lebenslaufes,
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Mindeststandard: Der Bewerber muss durchschnittlich für Los 1 (Objektplanung) über mindestens 2 bzw. für Los 2 (HSLK) über mindestens 2 fest angestellte Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 3 Jahren verfügt haben. Plant ein Bewerber die Teilnahme an beiden Losen, so ist die geforderte durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl für jedes der Lose nachzuweisen, d. h. bei Bewerbung auf Los 1 und 2 muss diese mindestens 4 betragen.
— Angaben zu vorgesehenen Vergaben von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
— Nachweis der Durchführung von einem Bauvorhaben im ZBau-Verfahren,
— Einreichung von 3 Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gemäß § 75 Abs. 5 VgV der letzten 5 Jahre,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (wird durch den Auftraggeber eingeholt).
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 10.8.2021, 12.00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fraunhofer.de