Ersatzneubau oder Generalsanierung der KiTa St. Walburga Eibach in Nürnberg- Objektplanung Teile der Lph 3, sowie Lph 4 bis 9 und Freianlagenplanung Lph 1 bis 9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bistum-eichstaett.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau oder Generalsanierung der KiTa St. Walburga Eibach in Nürnberg- Objektplanung Teile der Lph 3, sowie Lph 4 bis 9 und Freianlagenplanung Lph 1 bis 9
Die Katholische Kitas Franken gGmbH beabsichtigt eine bereits bestehende Kindertageseirichtung in Nürnberg Eibach neu zu gestalten.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33 ff. HOAI 2021, Teile der Leistungsphase 3, sowie die Leistungsphasen 4 bis 9 und Freianlagenplanung nach Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 9.
Eibenweg 14 in 90451 Nürnberg
Die Katholische Kitas Franken gGmbH beabsichtigt eine bereits bestehende Kindertageseirichtung in Nürnberg Eibach neu zu gestalten.
Die derzeitige Kindertagesstätte, die sich aus einer Kinderkrippe (18 Kinder), Kindergarten (75 Kinder) und Hort (25 Kinder) zusammensetzt, soll entweder saniert oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Bei der Planung ist zu beachten, dass der benötigte Platzbedarf für die betreuten 118 Kinder zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden darf und ggf. Interimsmaßnahmen vorzusehen sind.
Zur Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit und des Umfangs der Maßnahme, hat der Bauherr bereits eine Vorplanung Teile der Entwurfsplanung in Auftrag gegeben, die nun umgesetzt werden soll.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33 ff. HOAI 2021, Teile der Leistungsphase 3, sowie die Leistungsphasen 4 bis 9 und Freianlagenplanung nach Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 bis 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5 zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6 zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards sind:
Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen. Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind zur Erlangung der Höchstpunktzahl 4 mit der Leistung vergleichbare Referenzen, sowie zusätzlich 2 besonders vergleichbare Referenzen vorzulegen. Dabei sind die vom Auslober zur Verfügung gestellten Referenzformblätter zwingend zu verwenden.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1)
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend Anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.de
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
— Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland