Gemeinde Herrsching – Wohnbauprojekt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8 und Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß §§ 41ff. HOAI, Leistungsphasen 1-8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herrsching.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-5.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Herrsching – Wohnbauprojekt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8 und Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß §§ 41ff. HOAI, Leistungsphasen 1-8
Die Gemeinde Herrsching plant den Neubau von bezahlbaren Wohnraum im Zentrum von Herrsching.
Auf dem ca. 3 280 m2 großen Grundstück sollen ca. 26 Wohneinheiten in 4 Gebäudeteile gegliedert und mit einer gemeinsamen Tiefgarage realisiert werden. Für das Grundstück am Mitterweg liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.
Planung:
Über eine Machbarkeitsstudie wurde die Realisierbarkeit nachgewiesen. Die Gebäude (II bzw. III Vollgeschosse) werden mittels einer Mittelgarage unterirdisch verbunden.
Die vorgesehenen Wohnungsgrößen reichen von 1 bis zu 5 Zimmern pro Einheit und Flächen von ca. 35 bis 110 m2.
Private Grünflächen, öffentlich gewidmete Eigentümerwege und ein Kinderspielplatz runden die Maßnahme in den Freiflächen ab.
Kennwerte:
BGF Wohnhäuser: ca. 2 400 m2 BGF gesamt: ca. 4 100 m2 BRI gesamt: ca. 13 000 m³ Wohneinheiten: ca. 26 WE Termine:
Planung: Beginn Januar 2022 Realisierung: Beginn III. Quartal 2023.
Gemeinde Herrsching
Gemeinde Herrsching – Wohnbauprojekt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8 und Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß §§ 41ff. HOAI, Leistungsphasen 1-8 (bei stufenweiser Beauftragung).
Verlängerte Projektzeit, zusätzliche Leistungen.
— Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Gem. Ziffer III.1.1) – Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
Gem. Ziffer III.1.2) – Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit;
Gem. Auswahlkriterien Ziffer III.1.3);
Bei gleicher Eignung entscheidet das Los.
Besondere oder zusätzliche Leistungen. Stufenweise Beauftragung der Leistung.
Bieterfragen sind umgehend schriftlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Fragen, die nach dem 9.8.2021 gestellt werden, können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben (Beabsichtigt ein Bewerber, die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten (Unterauftrag/Eignungsleihe) zu erbringen, müssen die nachfolgend genannten Nachweise/Angaben auch für diese erbracht werden):
a) Nachweis der Berufsqualifikation, Bewerber müssen nachweisen, dass die vorgesehenen Leistungserbringer über eine entsprechende Ausbildung (Berufsbezeichnung: Ingenieur/in) verfügen zur Erbringung der Leistung. Durch einen Berufs- oder Handelsregisterauszug oder auf andere Weise. (§ 44 VgV);
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern (§48 VgV);
c) Eigenerklärung nach VgV 2016 § 73 Abs. 3, die Leistungserbringung erfolgt unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter,
2. Nachweis, dass die auftragsgegenständlichen Leistungen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck gehören,
3. Namen und berufliche Befähigung der Personen (siehe a), die für die Erbringung der Leistung als verantwortlich vorgesehen sind.
e) Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, hat er die folgenden Nachweise zu erbringen: 1.Erklärung aller Mitglieder zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
2. Nachweis der Vertretungsberechtigung für den bevollmächtigten Vertreter,
3. Darstellung, welches Mitglied welche Leistung erbringen wird,
4. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
f) Erklärung zur technischen Ausstattung (§46 (3) 9 VgV). Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
1) Eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§45 VgV);
2) Erklärung des Bewerbers durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt wird.
3) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit [max. 50 Punkte];
1.1 Beschäftigte (festangestellte Mitarbeiter) im Mittel der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020): [max. 25 P bei ≥ 5 MA];
1.2 Durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) [max. 25 P bei ≥ 0,5 Mio. EUR].
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von;
— für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag / den Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
1) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen vollständigen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Eine Doppelbewerbung ist nicht zulässig.
2. Fachliche Qualifikation (Referenzzeitraum: 1.7.2017 bis Ende Teilnahmefrist) [max. 270 Punkte];
2.1 Qualifikation und Erfahrung Projektleiter [max. 85 Punkte]:
2.1.1 Berufserfahrung [bis 20 P bei ≥ 7 Jahre];
2.1.2 Zwei Referenzen aus dem o.g. Referenzzeitraum Wertungskriterien [bis 20 P]:
Referenz 1: Neubau eines Hochbauobjekts (10 P); Referenz 2: Neubau eines Ingenieurbauwerks – Verbau (10 P);
2.1.3 Zusatzpunkte für Referenz 1: enthält eine Tiefgarage (5 P);
2.1.4 Referenz vergleichbare Größe (KGR 200-700, in Euro brutto): [bis 20 P, Referenz 1: 10 P bei ≥ 6,0 Mio. EUR, Referenz 2: 10 P bei ≥ 0,5 Mio. EUR];
2.1.5 Federführend vom Projektleiter selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-6) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums [bis 20 P, je Referenz: pro LP = 2 P];
2.2 Qualifikation und Erfahrung des stellv. Projektleiters [max. 85 Punkte]:
2.2.1 Berufserfahrung [bis 20 P bei ≥ 7 Jahre];
2.2.2 Zwei Referenzen aus dem o.g. Referenzzeitraum Wertungskriterien [bis 20 P]:
Referenz 1: Neubau eines Hochbauobjekts (10 P); Referenz 2: Neubau eines Ingenieurbauwerks – Verbau (10 P);
2.2.3 Zusatzpunkte für Referenz 1: enthält eine Tiefgarage (5 P);
2.2.4 Referenz vergleichbare Größe (KGR 200-700, in Euro brutto): [bis 20 P, Referenz 1: 10 P bei ≥ 6,0 Mio. EUR, Referenz 2: 10 P bei ≥ 0,5 Mio. EUR];
2.2.5 Federführend vom Projektleiter selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-6) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums [bis 20 P, je Referenz: pro LP = 2 P];
2.3 Erfahrung vergleichbare Bauten (Büroreferenzen) [max. 100 Punkte];
Darstellung von 3 Referenzobjekten für die ausgeschriebenen Leistungen im o.g. Referenzzeitraum;
2.3.1 Neubau eines Hochbauobjekts; 3 Referenzen aus dem o. g. Referenzzeitraum Wertungskriterien [bis 30 P]:
Referenz 1 und 2: Neubau eines Hochbauobjekts (jeweils 10 P), Referenz 3: Neubau eines Ingenieurbauwerks – Verbau (10 P);
2.3.2 Zusatzpunkte für Referenzen 1+2 für Gebäude mit Tiefgarage [je Referenz: bis 5 P];
2.3.3 Referenz vergleichbare Größe (KGR 200-700, in Euro brutto): [bis 30 P, Referenz 1: 10 P bei ≥ 6,0 Mio. EUR, Referenz 2: 10 P bei ≥ 5,0 Mio. EUR, Referenz 3: 10 P bei ≥ 0,5 Mio. EUR];
2.3.4 Federführend vom Büro selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen (LP 2-8) nach HOAI innerhalb des Referenzzeitraums [bis 30 P, je Referenz: pro LP = 2 P].
a) Personen, die die geschützte Berufsbezeichnung Architekt tragen (Mitglied in der Architektenkammer).
b) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist.
c) Falls im jeweiligen Herkunftsstaat (Sitz des Bewerbers) die Berufsbezeichnung „Architekt“ beziehungsweise die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten Sie Fragen bzw. Anmerkungen zu den Vertragsunterlagen einschließlich des Vertragsentwurfs oder zum Vergabeverfahren haben, so sind diese bis spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die E-Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten auf die Fragen bzw. Anmerkungen werden allen Bietern spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebotsunterlagen zur Verfügung gestellt. Nach der oben genannten Frist eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Auf anderem, nicht mit den angegebenen elektronischen Mitteln über das Vergabeportal übermittelte Teilnahmeanträge, wie Post, E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. Ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen via Link dort einzureichen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise sowie Teilnahmeanträge (Bewerbungsbögen), oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Weiterhin kann die Änderung oder Erweiterung der Teilnehmeranträge (Bewerbungsbögen) zum Ausschluss führen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise der Eignung von jedem Mitgliedgesondert zu erbringen.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80583
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1. GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen.
Ort: München
Land: Deutschland