MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Tauernstraße Verhandlungsverfahren mit TNW_Objektplanungsleistungen u. a. Referenznummer der Bekanntmachung: MST_OPL_TAU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MÜNCHENSTIFT: Neubau Pflegeheim Tauernstraße Verhandlungsverfahren mit TNW_Objektplanungsleistungen u. a.
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der
1. Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI:
a. für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheims, Leistungsphasen 5 bis 9 (einschließlich Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung),
b. für den Umbau des bestehenden Bauteils A in ein Wohnheim, Leistungsphasen 1 bis 8 (optional) nach Ergebnis der zuvor vom AN durchgeführten Machbarkeitsstudie, sowie
2. Generalplanung in Bezug auf die Schadstoffsanierung und den Abbruch der bestehenden Bauteile B und C gemäß Leistungskatalog für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau gemäß Ziffer 3 des Planungsbereichs „Baufeldfreimachung/Rückbau“, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage, Stand: Oktober 2014), Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsstufen 1 bis 4 auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München – Harlaching.
Die Münchenstift GmbH (im Folgenden auch: "MST") plant auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching die Errichtung eines neuen Seniorenwohn- und Pflegeheims mit ca. 258 Wohn- und Pflegeplätzen. Das Baufeld umfasst eine Fläche von 8.550 m2. Die BGF beträgt ca. 18.993 m2.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Pflegeheim, bestehend aus den Bauteilen A bis E. Da bei dem Altbestand die Anforderungen der Pflege AV nicht mehr eingehalten werden konnten, wurden die Bestandsgebäude (Bauteile D und E) abgerissen und sollen nunmehr durch einen Neubau ersetzt werden. Die Bauteile A bis C wurden noch nicht abgerissen. Nach Bezug des Neubaus müssen die Bauteile B und C kontrolliert rückbebaut und abgebrochen werden. Da mit Schadstoffen jeglicher Art gerechnet werden muss, ist vorher durch den AN eine Schadstoffsanierung für beide Gebäudeteile zu planen und durchzuführen. Beide Gebäudeteile B und C sind nach der erfolgten Schadstoffsanierung vollständig abzubrechen. Die Planung erfolgt durch den AN.
Bzgl. des Bauteils A wird der AN zunächst mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
Inhalt der Machbarkeitsstudie ist die Beurteilung der Realisierbarkeit bzw. Wirtschaftlichkeit des Umbaus des bestehenden Pflegeheims im Bauteil A zur künftigen Nutzung als ein Wohnheim für das Personal des neuen Pflegewohnheims für die Dauer von ca. 20 Jahren.
Je nach Ergebnis der vom AN erstellten Machbarkeitsstudie entscheidet der AG, ob das Projekt "Umbau Bauteil A" fortgeführt wird oder nicht, d.h. ob der Bauteil A tatsächlich in ein Wohnheim umgeplant werden soll.
Seitens des Auftragnehmers sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI zur Realisierung des Neubaus, sowie die Leistungen der Generalplanung in Bezug auf die Schadstoffsanierung und den Abbruch der bestehenden Bauteile B und C gemäß Leistungskatalog für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau gemäß Ziffer 3 des Planungsbereichs "Baufeldfreimachung/Rückbau", herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage, Stand: Oktober 2014), Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsstufen 1 bis 4 zu erbringen.
Im Falle der Fortführung des Projektes "Umbau Bauteil A" sind (optional für den AG) auch Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI durch den Auftragnehmer zur Umplanung dieses Bauteils in ein Wohnheim zu erbringen.
Im Jahre 2018 hat der Auftraggeber die Planungsleistungen und die Projektsteuerung betreffend den Neubau des Seniorenwohn- und Pflegeheims ausgeschrieben und die Leistungen jeweils vergeben.
Bis zum Verfahrensende werden diesbezüglich die Leistungen der Leistungsphase 4 erbracht sein. Die Prüfergebnisse des bisherigen Projektsteuerers zu den Kosten, Terminen und der bisherigen Planung sind bereits vom Planungsteam umgesetzt worden.
Gegenstand des Auftrags sind damit zusammengefasst
1. Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI
a. für den Neubau eines Seniorenwohn- und Pflegeheims, Leistungsphasen 5 bis 9 (einschließlich Einarbeitung in den aktuellen Projektstand und Übernahme der bisherigen Leistungsergebnisse als Besondere Leistung), und
b. für den Umbau des Bauteils A in ein Wohnheim, Leistungsphasen 1 bis 8 (optional) nach Ergebnis der zuvor vom AN durchgeführten Machbarkeitsstudie, sowie
2. Leistungen der Generalplanung in Bezug auf die Schadstoffsanierung und den Abbruch der bestehenden Bauteile B und C gemäß Leistungskatalog für Ingenieurleistungen bei Baufeldfreimachung/Rückbau gemäß Ziffer 3 des Planungsbereichs "Baufeldfreimachung/Rückbau", herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 18, 2. Auflage, Stand: Oktober 2014), Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsstufen 1 bis 4 auf dem Grundstück Tauernstr. 11 in 81547 München - Harlaching.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber sechs (6) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die sechs geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung für die in Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung, dort Punkt 2.a. genannten allgemeinen Referenzprojekte erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von sechs (6) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine sechs (6) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 6 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 7. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Punkteverteilung bezüglich der allgemeinen Referenzen nach Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung, dort Punkt 2.a.:
Die allgemeinen Referenzprojekte des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung, dort Punkt 2.a. werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall erhalten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung:
1. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276:2018-12: > 7 Mio. EUR brutto <= 17 Mio. EUR brutto: 1 Punkt, > 17 Mio. EUR brutto <= 27 Mio. EUR brutto: 2 Punkte, > 27 Mio. EUR brutto: 3 Punkte.
2. Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: > 3.000 m2 und <= 10.000 m2: 1 Punkt, > 10.000 m2 und <= 18.000 m2: 2 Punkte, > 18.000 m2: 3 Punkte.
3. Plätzezahl des Referenzprojekts: > 80 und <= 110: 1 Punkt, > 110 und <= 140: 2 Punkte, > 140: 3 Punkte.
4. An das Referenzprojekt bestehen besondere, aus der konkreten Nutzung resultierende und über das allgemeine Bauordnungs- und Bauplanungsrecht hinausgehende gesetzliche bauliche Mindestanforderungen, z. B. nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG), oder einem vergleichbaren Gesetz: 3 Punkte
Insgesamt können also für die bis zu 2 allgemeinen Referenzprojekte gemäß Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung, dort Punkt 2.a. bis zu 24 Punkte (2x12) erzielt werden.
1. Bezüglich des Neubaus erfolgt mit Vertragsschluss zunächst eine Beauftragung der LPH 5.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
2. Bezüglich der Schadstoffsanierung und des Abbruchs der Bauteile B und C erfolgt mit Vertragsschluss zunächst eine Beauftragung der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
3. Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der o. g. Machbarkeitsstudie zur Beurteilung der Realisierbarkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der geplanten Umbaumaßnahme zur Nutzung des bestehenden Bauteils A als ein Wohnheim.
Auf der Basis der Ergebnisse der durchgeführten Machbarkeitsstudie behält sich der Auftraggeber das einseitige Recht (Option) vor, den Auftragnehmer hinsichtlich des Umbaus des Bauteils A in ein Wohnheim entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren Leistungsphasen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI) oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
4. Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Architekten oder Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) gefordert (Mindestanforderung).
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a. bis c. genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a. bis c. angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in Euro netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bewerbers. Letztere Summe ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a. bis c. genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a. bis c. angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bewerbers, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektplanung Gebäude) des Bewerbers. Letztere Summe ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Bewerbers/ es Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
— des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen/Eignung (Anlage TW_2) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2) verwiesen.
a. Allgemeine Referenzen
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens zwei (2) Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 5-8, für Neubauten im Bereich Gesundheitswesen, die dem zeitweisen Wohnen von Menschen dienen (Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens).
2. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276:2018-12: Mindestens 7.000.000,- EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
3. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 3.000 m2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind.
4. Plätzezahl des Referenzprojekts (Plätzezahl in diesem Sinne ist nur die Plätzezahl, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst ist, z. B. in dem Fall, dass sich der Referenzauftrag des Bewerbers auf die Erweiterung eines bestehenden Objekts mit schon vorhandenen Betten bezog): mindestens 50 Patienten-/Bewohnerplätze.
5. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2016 begonnen worden sein).
b. Referenz Schadstoffsanierung
Als Eignungskriterium gefordert ist außerdem mindestens eine (1) Referenz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
Es handelt sich um ein nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbares Referenzprojekt über Leistungen der Schadstoffsanierung für den Rückbau und/oder Umbau eines oder mehrerer Gebäude.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 6 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
— bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
— der Rolle des Bewerbers/ es Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
— der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
— der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
— des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
— des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen/Eignung (Anlage TW_2) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2) verwiesen.
a. Allgemeine Referenzen
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens zwei (2) Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI, bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, mindestens Leistungsphasen 5-8, für Neubauten im Bereich Gesundheitswesen, die dem zeitweisen Wohnen von Menschen dienen (Krankenhäuser, Rehakliniken, Pflegeheime, Seniorenwohnheime, Einrichtungen des betreuten Wohnens).
2. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276:2018-12: Mindestens 7.000.000,- EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
3. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 3.000 m2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind.
4. Plätzezahl des Referenzprojekts (Plätzezahl in diesem Sinne ist nur die Plätzezahl, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst ist, z. B. in dem Fall, dass sich der Referenzauftrag des Bewerbers auf die Erweiterung eines bestehenden Objekts mit schon vorhandenen Betten bezog): mindestens 50 Patienten-/Bewohnerplätze.
5. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge begonnen oder fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2016 begonnen worden sein).
b. Referenz Schadstoffsanierung
Als Eignungskriterium gefordert ist außerdem mindestens eine (1) Referenz des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
Es handelt sich um ein nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbares Referenzprojekt über Leistungen der Schadstoffsanierung für den Rückbau und/oder Umbau eines oder mehrerer Gebäude.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Architekten oder Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) gefordert (Mindestanforderung).
1. Mindestanforderungen an Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter
Mindestanforderung ist zunächst die für die Vertragsdurchführung verbindliche namentliche Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der Projektleitung übernehmen. Aufgaben der Projektleitung sind u. a. die Vertretung des Auftragnehmers in den Bauherrn-Jour Fixe, die Vertretung des Auftragnehmers in den Planer-Jour Fixe, das jederzeitige und vollständige Eingearbeitetsein in alle Themen und Leistungsbereiche und die verantwortliche und – auch kapazitativ – hauptsächliche Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in eigener Person. Ein Wechsel des benannten Projektleiters und des benannten stellvertretenden Projektleiters ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen zudem jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Immobilienwirtschaft o. Ä.) und jeweils über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion verfügen. Als Berufserfahrung gilt die tatsächliche Tätigkeit als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter bei Leistungen der Objektplanung Gebäude.
Die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion von 6 Jahren sind Mindestanforderungen an den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
2. Mindestanforderungen an Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen
Mindestanforderungen an die Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen (Projektingenieure o. ä. für Kosten, Qualitäten) sind, dass diese
a. entweder
— über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Immobilienwirtschaft o.Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche und
— über mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der im Personaleinsatzplan jeweils vorgesehenen Funktion verfügen.
b. oder (bei Nichtvorliegen des vorgenannten Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche) über mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der im Personaleinsatzplan jeweils vorgesehenen Funktion verfügen. Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss des Angebots. Ein Wechsel der benannten Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
— dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
— dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW_3 der Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
2. Der Bewerber hat unter Verwendung des als Anlage TW_4 der Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts „Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV“ zu erklären, dass er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen handeln wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR5XG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.