Stadt Günzburg – Sanierung und Erweiterung Grundschule Reisensburg: Objektplanung und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 234/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.guenzburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Günzburg – Sanierung und Erweiterung Grundschule Reisensburg: Objektplanung und Innenräume
Die Stadt Günzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Grundschule im Ortsteil Reisensburg.
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellens eines Funktions- und Raumprogramms, Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Grundschule Reisensburg
Johann-Sauter-Str. 3
89312 Günzburg
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Günzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Grundschule im Ortsteil Reisensburg.
Die Schule wurde 1959 als zweizügige Grundschule erstellt. Der Gebäudebestand besteht aus einem bauzeitlichen, 3-geschossigen Ostflügel sowie aus einem eingeschossigen, teilunterkellerten Westflügel, der in den 1970er Jahren erweitert wurde.
Das bestehende Schulgebäude weist funktionale, technische und energetische Defizite auf, die im Rahmen der Maßnahmen zu beseitigen sind.
Westlich des Schulgebäudes existiert auf dem Gelände ein 2-geschossiges, ehemaliges Lehrer-wohnhaus, welches derzeit zum Teil für die Mittagsbetreuung genutzt wird. Das Gebäude ist ähnlich des Schulgebäudes sanierungsbedürftig. Die außerdem zum Ensemble gehörende, nordöstlich des Schulgebäudes gelegene Sporthalle (Herrenwaldhalle) wurde vor wenigen Jahren umfassend modernisiert und ist nicht Teil des zu bearbeitenden Projekts.
Zur Klärung der notwendigen Maßnahmen für eine Gebäudeverbesserung wurde 2015 eine Voruntersuchung durchgeführt.
Neben der Sanierung ist auch die Erweiterung der Schule notwendig. Wie eine 2021 durchgeführte Flächenbedarfsermittlung ergibt, deckt die aktuell vorhandene Nutzungsfläche von 1 000 m2 (820 m2 im Schulgebäude sowie ca. 180 m2 im ehem. Lehrerwohnhaus) den von der Planungsvariante abhängigen Flächenbedarf von mind. 1 400 m2 und max. 1 800 m2 nebst zusätzlich zu addierender, entwurfsabhängiger Flächenangaben für Verkehrsflächen, Technikräume und Sanitäranlagen, nicht.
Aus diesem Grund ist auch die Erweiterung der Schule notwendig, deren Planung Teil des Auftrags ist.
Wie ausreichend Fläche geschaffen werden kann wurde bereits in Voruntersuchungen ermittelt, wobei sich 3 verschiedene Variante
— 1-Abbruch des ehem. Lehrerwohnhauses und des eingeschossigen, teilunterkellerten Westflügels der Schule, Unterbringung der zusätzlichen Flächen in einem 2-geschossigen Ersatzbau an dieser Stelle,
— 2- Sanierung des ehem. Lehrerwohnhauses, Nutzung für die Mittagsbetreuung Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes mit einer Nebenraumspange nördlich des 3-geschossigen Ostflügels und einem Anbau südlich des Westflügels / zentralen Treppenhauses,
— 3- Sanierung des ehem. Lehrerwohnhauses, Nutzung für die Mittagsbetreuung Aufstockung des eingeschossigen Westflügels.
Ergeben haben, deren Kombination oder Abwandlung aber ebenso möglich ist, wie eigene Lösungen des Architekten. Wichtig ist jedoch in jedem Fall die Vereinbarkeit der geplanten baulichen Maßnahmen mit dem laufenden Schulbetrieb sowie das Erfordernis der Einplanung möglicher Interimslösungen (Auslagerung von Schulklassen / Provisorien)!
Im Zuge der Sanierung und Erweiterung der Schule soll die Möglichkeit geprüft werden, für den Musikverein Reisensburg benötigte Übungs- und Vereinsräume zu schaffen, wobei der Flächenbedarf des Vereins insgesamt ca. 100 m2 (ca. 70 m2 Übungsraum + ca. 30 m2 weitere Räume als Büro, Teeküche, WC und Notenlager) beträgt. Der Übungsraum kann hierbei ein durch entsprechend des Bedarfs des Musikvereins gestalteter Raum der Schule sein (z. B. Musikraum), der gemeinsam genutzt wird. Die Schaffung entsprechender Übungs- und Vereinsräume ist jedoch nicht zwingend, sondern lediglich optional.
Da die Stadt Günzburg im Bereich Bauen und Sanieren nachhaltige, ressourcenschonende Bauweisen und höchste energetische, ökologische und soziale Standards umsetzen möchte, wird neben den funktionalen Aspekten der Baumaßnahmen die energetische Sanierung des Bestands mit der Zielsetzung des Passivhausstandards für die Gebäudehülle angestrebt.
Mit einer auch hinsichtlich des sommerlichen Wärmeschutzes optimierten Bauweise soll ein wirtschaftlicher und wartungsarmer Betrieb mit minimalem Einsatz von Haustechnik ermöglicht werden.
Die bayerischen Umweltrichtlinien verlangen, dass der Baustoff Holz – seinen technischen und ökologischen Eigenschaften entsprechend – gleichberechtigt in die Planungsüberlegungen ein-zubeziehen ist. Die Verwendung ökologischer, regenerativer Baustoffe wird daher favorisiert.
Die Planungsmittel für die Maßnahme sind für das Jahr 2021 bereits eingestellt. Die Beauftragung des Architekten, die Einarbeitung in die Aufgabe inkl. Abstimmung mit den Projektbeteiligen sowie erste konzeptionelle Ergebnisse / Vorentwurfsplanung ist noch im Jahr 2021 vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen im Zeitraum 2023-2025 durchgeführt werden, sodass die Planungen im Zeitraum 2021-2022 zu erfolgen haben.
Die Gesamtkosten des Projekts inkl. Kostengruppe 500, Außenanlage und Kostengruppe 700, Baunebenkosten belaufen sich auf rund 4,9 Mio. EUR brutto. Auf Basis der Voruntersuchung von 2015 werden Kosten der Kostengruppe 300 und 400 für Sanierung Bestand und Erweiterung auf indexiert Stand 2021 ca. 3,7 Mio. EUR brutto geschätzt. Der Auftrag umfasst nicht die Planung der Außen- und Freianlagen.
Zur Verfügung gestellt werden Bestandspläne der Grundschule, Bestandspläne des Lehrerwohnhauses, Bestandstatistik (Stand 2015), Bestandsfotodokumentation, Lageplan mit Höhen, Lageplan mit Luftbild, Lageplan sowie das Raumprogramm der Grundschule Reisensburg (Stand 17.6.2021).
Vergeben werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellens eines Funktions- und Raumprogramms, die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %,
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): 80 %.
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2011 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Grundschulen (sehr gut vergleichbar),
— Schulen mit Mittags- und Ganztagesbetreuung (sehr gut vergleichbar),
— sonstige Gebäude aus dem Bereich Bildung (gut vergleichbar),
— Sanierungen und gleichzeitige Erweiterung (sehr gut vergleichbar),
— Sanierung / Umbau ohne Neubauanteil (gut vergleichbar),
— Neubau (gut vergleichbar),
— Passivhausstandart (sehr gut vergleichbar),
— Neubauanteil in Holzbauweise (sehr gut vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von 4,1 Mio. EUR netto die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 31.12.2025.
Ein Raumprogramm, Bestandspläne sowie Lagepläne, werden den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdaten Referenzen“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude für Bildung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 11 Jahre (Fertigstellung bzw. Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist) mit Angaben zu:
a) Auftraggeber,
b) Art der Aufgabenstellung: Grundschulen, Schulen mit Mittags- und Ganztagesbetreuung, sonstige Gebäude aus dem Bereich Bildung, Sanierungen und gleichzeitige Erweiterung, Sanierung / Umbau ohne Neubauanteil, Neubau, Passivhausstandart, Neubauanteil in Holzbauweise, Bauen im lfd. Betrieb
c) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d) Größenordnung des Projekts: ca. 4,1 Mio. EUR netto (die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 Mio. EUR und mehr aufweisen).
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2011 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über DAS Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR5GH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.