Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe Referenznummer der Bekanntmachung: 7030.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simbach am Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe
Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe. Der bestehende Kindergarten Marienhöhe ist Ergebnis mehrerer Umbauten und Erweiterungen und wurde zuletzt 2010/2011 energetisch saniert bei gleichzeitiger Errichtung einer Krippengruppeneinheit. Im Jahr 2018 wurde eine Containereinheit zur provisorischen Unterbringung einer Kindergartengruppe aufgestellt. Im aktuellen Planungskonzept werden gesamt vier Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen, sowie eine Betreuungseinheit Hort mit Nebenräumen geschaffen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Simbach a. Inn plant eine Erweiterung mit Umbau des Kindergartens Marienhöhe. Der Auftrag umfasst die Planungsleistung gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, LPH 5-9. Nähere Infos siehe Beschreibung in den Veröffentlichungsunterlagen.
1. Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung v. 2017-2020 (35 %),
2. Förderung von Betreuungsplätzen von Grundschulkindern (Hortprogramm).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Simbach a. Inn
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines TED5 / 5