RV Übersetzungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 13-20-00547
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Übersetzungsdienstleistungen
Rahmenvertrag Übersetzungsdienstleistungen Fläche.
West- und Südeuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Katalanisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Nordeuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Dänisch, Finnisch, Isländisch, Norwegisch, Schwedisch. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Asien und Afrika
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Burmesisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Georgisch, Hebräisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Kasachisch, Kirgisisch, Kurdisch (vier Dialekte), Laotisch, Paschtu, Punjabi, Singhalesisch, Somali, Tadschikisch, Thai, Tigrinya, Tunesisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch, Umrechnung der iranischen Jahreszahlen. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist). Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden. Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Sprachen: Albanisch, Belarussisch, Bosnisch, Bulgarisch, Estnisch, Griechisch, Lettisch, Kroatisch, Litauisch, Maltesisch, Mazedonisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch. Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel: Anträge Bescheinigungen Zeugnisse Lebensläufe Urkunden Zertifikate amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden) Behördenkommunikation Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge Briefe, E-Mails, Internetseiten Ausländische Informationsblätter Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um Merkblätter, Broschüren Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Textbausteine Eingliederungsvereinbarung Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten Internetauftritt der BA Vorträge, Präsentationen Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache) Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache Gerichtsurteile oder -beschlüsse Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern Spezifikationsdokumente der EU-Kommission Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
West- und Südeuropa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84026
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordeuropa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Asien und Afrika
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreuzlingen
NUTS-Code: CH057 Thurgau
Postleitzahl: 8280
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de