Glasschleif 2.0/ Sanierung des Industriedenkmals, 95615 Marktredwitz; Metallbau Außentüren Referenznummer der Bekanntmachung: STEWOG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasschleif 2.0/ Sanierung des Industriedenkmals, 95615 Marktredwitz; Metallbau Außentüren
Glasschleif 2.0/ Sanierung des Industriedenkmals, 95615 Marktredwitz; Metallbau Außentüren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasschleif 2.0// Denkmalaktiv/ Umbau und Sanierung des Industriedenkmals Bauerstraße 3, 95615 Marktredwitz
331-2 Metallbau Außentüren.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung wird elektronisch erfolgen. Keine Teilnahme von Personen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.