Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b – Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-5.2-V095
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b – Baumeisterarbeiten
Generalsanierung Bertleinschule Lauf an der Pegnitz Bauabschnitt 1b – Baumeisterarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— 38 m2 Wandöffnungen MW herstellen, Wanddicke bis 70 cm,
— 18 m2 Wandöffnungen MW schließen,
— 5 m2 Wandaussparungen herstellen,
— 9 Sturzträger aus HEB/HEA 160 bis 180,
— 50 m2 F90-Bekleidung Sturzträger,
— 60 St. Kernbohrungen d=25 cm, Wanddicke bis 70 cm,
— 90 m Wandschlitze herstellen und wieder verschließen,
— 90 St. Deckendurchbrüche 30-400 cm2,
— 110 m2 tragende Wände abbrechen,
— 280 m3 Erdarbeiten (Gebäude freilegen und wieder verfüllen).
Voraussichtliche, unverbindliche Ausführung:
Beginn November 2021 Ende: März 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.