Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b – Zimmer-und Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-5.2-V096
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b – Zimmer-und Holzbauarbeiten
Generalsanierung Bertleinschule Lauf an der Pegnitz Bauabschnitt1b – Zimmer-und Holzbauarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Abbruch und Entsorgung von
— 70 m Schneefang, Dachrinne + Traufenkeil + Einlaufblech, Dachränder Traufe + Ortgang,
— 44 m Fallrohre,
— 180 m Verblechungen,
— 56 m Dachränder Ortgang,
— 2 St. Dachflächenfenster,
— 150 m2 Dacheindeckung, Trag- und Konterlatten, Wärmdämmung in Teilflächen.
Liefern und montieren von
— 150 m2 Dacheindeckung, Trag- und Konterlatten, Wärmdämmung, Biberschwanzdeckung in Teilflächen
— 24 m2 Sanierung von Gaubenwände,
— 2 Stück Rauchabzugs-Dachflächenfenster,
— 400 m2 Dämmung der obersten Geschoßdecke bestehend aus Dampfsperre, Mineralische Dämmung, Trockenestrich.
Voraussichtliche, unverbindliche Ausführung:
Beginn: November 2021 Ende: Januar 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.