Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b — Fenster und Außentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-5.2-V097
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Bertleinschule Lauf BA1b — Fenster und Außentüren
Generalsanierung Bertleinschule Lauf an der Pegnitz Bauabschnitt1b — Fenster und Außentüren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abbruch und Entsorgung von:
— 87 Stück Kunststofffenster, teilweise mit Segmentbogen, Größen von 0,40 x 0,80 bis 1,52 x 1,85 m,
— 2 Stück Aluminium-Glas-Elemente Größe 1,76 x 2,74 bis 1,96 x 2,58 m,
— 130 m Innen und Außenfensterbänke.
Liefern und montieren von:
— 4 Stück DK-Kunststofffenster Größe 0,4 x 0,6 bis 1,02 x 0,8 m,
— 81 Stück D/DK-Stulp-Kunststofffenster mit Kipp-Oberlicht. Oberlicht mit Segmentbogen, Größe 1,52x1,85 bis 0,82 x 1,85 m,
— 1 Stück D/DK-Stulp-Kunststofffenster, mit Segmentbogen, Größe 1,46 x 0,80 m,
— 1 Stück D/DK-Stulp-Kunststofffenster, mit Segmentbogen, Größe 0,80 x 1,20 m,
— 122 m Aluminium-Fensterbänke,
— 2 Stück Aluminium-Glas-Elemente Größe 1,76 x 2,74 bis 1,96 x 2,58 m.
Voraussichtliche, unverbindliche Ausführung:
Beginn: Februar 2022 Ende: April 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.