16-030 HM – Klinikum Passau – Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme) – Gewerk 4080-01 Aufzugsanlage HM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-passau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
16-030 HM – Klinikum Passau – Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme) – Gewerk 4080-01 Aufzugsanlage HM
16-030 HM – Klinikum Passau – Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme).
94032 Passau
— 1 St. Bettenaufzug mit 6 Haltstellen,
— 1 St. Bettenaufzug mit 6 Haltstellen,
— 1 St. Bettenaufzug mit 6 Haltstellen als Feuerwehraufzug nach DIN 81-72,
— 1 St. Bettenaufzug mit 5 Haltstellen,
— 2 St. Auskleidung als Transportaufzug bei Umzug.
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Schriftliche Angebote sind „nicht“ zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
16-030 HM – Klinikum Passau – Erweiterungsbau Nordost (6.BA, Hauptmaßnahme) – Gewerk 4080-01 Aufzugsanlage HM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.