Closed-Cycle Kryostation – E_066_254092 Referenznummer der Bekanntmachung: E_066_254092
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Closed-Cycle Kryostation – E_066_254092
Closed-Cycle Kryostation.
IOF
Albert-Einstein-Str. 7
07745 Jena
Closed-Cycle Kryostation
Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt anwendungsorientierte Forschung im Auftrag von Industrie-unternehmen, Dienstleistungsunternehmen und der öffentlichen Hand. Sie setzt sich aus über 80 Forschungseinrichtungen zusammen, die mit über 25 000 Mitarbeitern in den Themen „Gesundheit und Ernährung“, „Schutz und Sicherheit“, „Information und Kommunikation“, „Verkehr und Mobilität“, „Energie und Wohnen“ sowie „Produktion und Umwelt“ forschen. Die zahlreichen Forschungsschwerpunkte der verschiedenen Fraunhofer-Institute bringen zum Teil sehr unterschiedliche Anforderungen an die jeweilige IT-Umgebung mit sich, was letztlich zu einer großen Heterogenität der IT-Infrastruktur innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft führt. Daher wird diese in weiten Teilen von den einzelnen Instituten lokal bereitgestellt und gemanagt. Andere Systeme, die entweder von unternehmensweiter Relevanz sind oder Fraunhofer-weit effizienter bereitgestellt werden können, werden von bzw. im Auftrag der Zentrale für die gesamte Fraunhofer-Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Optional:
— 1 Stück Objektiv zur Einkopplung,
— 1 Stück Objektiv zur Auskopplung,
— Gewährleistungsverlängerung auf 24 Monate,
— Gewährleistungsverlängerung auf 36 Monate.
— 1 Stück Objektiv zur Einkopplung,
— 1 Stück Objektiv zur Auskopplung,
— Gewährleistungsverlängerung auf 24 Monate,
— Gewährleistungsverlängerung auf 36 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a86060701-757046e390237d17
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a86060701-757046e390237d17
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a86060701-757046e390237d17
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de