Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 1 81 139
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schondorf a.A.
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86938
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schondorf-ammersee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846.
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN 14530-27 bestehend aus einem Allradfahrgestell und einem Fahrzeugaufbau.
Beladung für HLF 20
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen a.T.W.
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schlingmann112.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für HLF 20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bas-brandschutz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.