Konzessionsvergabe Standort Taufkirchen (Vils) Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF 0920.42-05
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zrf-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe Standort Taufkirchen (Vils)
Der ZRF Erding beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines RTW an einem Standort im Rettungsdienstbereich Erding für den voraussichtlichen Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2031 zu vergeben. Der Standort ist in dem Gebiet der Gemeinde Taufkirchen (Vils) als Rettungswache einzurichten.
Taufkirchen (Vils)
Es ist ein RTW an dem Standort vorzuhalten und zu betreiben. Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (=betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168 Wochenstunden (24 Stunden / 7 Tage).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in Ziffer 11 lit. b) der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) im Einzelnen aufgeführt (s. dazu auch näher unten Ziffer VI.3). Danach gelten folgende
Mindestanforderungen an die Eignung:
1) Zwei vergleichbare Referenzen aus dem Zeitraum von 2018 bis 2020,
2) Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte berechtigten Person(en),
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Weiter wird die Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf geprüft.
In Ziffern 11 und 12 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) sind im Einzelnen die Teilnahmebedingungen/Mindestanforderungen i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV benannt.
Zuschlagskriterien sind:
1) Leistungskosten (50 %),
2) Konzept Notfallrettung (50 %).
Zu den Unterkriterien/Wertungsmaßgaben siehe Ziffer 11 lit. c) der Bewerbungsbedingungen.
Vorlage einer Genehmigung des Konzessionsnehmers nach Art. 21 Abs. 1 BayRDG oder einer Bescheinigung über das Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen (Art. 24 Abs. 1 BayRDG) – siehe hierzu näher Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmebedingungen und -kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffer III.1.4) nur zusammengefasst und Teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der Vergabeunterlagen, dort unter Ziffern 11 und 12 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
Die Mindestanforderungen an die Eignung lauten:
a) Benennung von mindestens 2 Referenzen des Bieters aus dem Zeitraum von 1.1.2018 bis 31.12.2020, welche die Erbringung vergleichbarer Leistungen über eine Dauer von mindestens einem Jahr (12 Monate) zum Gegenstand haben. Die Vergleichbarkeit der Leistungen setzt insbesondere voraus, dass die Leistungen im Bereich der Notfallrettung entsprechend der Definition des Art. 2 Abs. 2 BayRDG geleistet wurden.
b) Nachweis der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte berechtigten Person(en) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG und §§ 19 ff. AVBayRDG. Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten.
c) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Zur Beurteilung der Eignung sind die nachfolgend genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen (siehe hierzu näher Ziffer 11 lit. b) der Bewerbungsbedingungen):
1) Eigenerklärung zur Eignung,
2) Eigenerklärung zu Referenzen,
3) Nachweis(e) der fachlichen Eignung,
4) Handelsregisterauszug,
5) Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
6) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se),
7) Versicherungsnachweis.
2. Im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit der Bieter bzw. Bietergemeinschaften, rettungsdienstliche Einsätze durchzuführen, wird zudem als Aspekt der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geprüft, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in der Lage ist, durch zusätzliches Leistungspotenzial auch Großschadenslagen zu bewältigen (Art. 13 Abs. 2 S. 3 BayRDG – sog. Sonderbedarf). Hierzu hat der Bieter entsprechende Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (Teil D der Vergabeunterlagen, Anlage 4, dort Ziffer 2) zu machen und ggf. auf Anforderung weitere Angaben bzw. Unterlagen zu ergänzen. Soweit der Konzessionsgeber im Rahmen seiner Prüfung feststellt, dass der betreffende Bieter ausreichend zusätzliche Mittel für den Sonderbedarf in Form von Sachmitteln (Fahrzeuge sowie ggf. weitere Sachmittel wie Ausrüstung etc.) und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen kann, wird er insoweit (also hinsichtlich der Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf) die Eignung des Bieters bejahen. Die zusätzlichen Mittel für den Sonderbedarf werden dabei vom Konzessionsgeber als ausreichend angesehen, wenn der Bieter mindestens ein zusätzliches, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenes Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) vorweisen und dieses Fahrzeug durch genügend, entsprechend qualifiziertes Personal besetzt werden kann.
3. Die Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal aumass.de unter dem oben bei Ziffer I.3) benannten Direktlink in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar. Eine kostenfreie Registrierung wird den Bietern dringend empfohlen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/