Gemeinde Ainring: Beschaffung zweier DLAK 23/12 für die Feuerwehren Ainring und Kiefersfelden Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0032
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ainring
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ainring.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiefersfelden
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83088
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kiefersfelden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Ainring: Beschaffung zweier DLAK 23/12 für die Feuerwehren Ainring und Kiefersfelden
Die Gemeinde Ainring (federführend) und die Gemeinde Kiefersfelden beabsichtigen die insgesamte Beschaffung von 2 baugleichen (vgl. BayFwZR) Drehleiter-Fahrzeuge Typ DLAK 23/12 für ihre Feuerwehren, d. h. eine (1) DLAK 23/12 je Kommune.
Die DLAK 23/12 werden in 2 Fachlosen beschafft:
— Los 1: 2 Stk. DLAK 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten),
— Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung (betrifft nur Kiefersfelden).
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten „AELP_Ainring_Los-##“.
2 St. DLAK 23/12 (= Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestellen mit Aufbauten)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung zweier DLAK 23/12 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) im Sinne eines geschuldeten Erfolgs; eine DLAK 23/12 je Kommune.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
(allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung (betrifft nur Kiefersfelden)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für eine (1) DLAK 23/12 für die FF Kiefersfelden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein, sofern für Ihre Rechtsform einschlägig.
Zudem bedarf es einer Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Ausschlusskriterium)
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR.
Betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
Jahresumsatz 2018, 2019, 2020 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens:
— Los 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2: [Betrag gelöscht] EUR.
Referenzprojekte:
Benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen,
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Für jedes Los:
Mind. 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.6): Klarstellung: Es ist die Abgabe von Angeboten für ein und/oder mehrere Lose möglich. Die evtl. Angabe „Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose“ wird vom TED-System ggf. selbständig erzeugt und ist nicht zutreffend.
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene „Alternativen“ anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i. S. d. Vergaberechts.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.