Mobile Luftreinigungsgeräte für 45 Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: Schulwerk_2021_07_01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte für 45 Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg
Lieferung und Installation von 900 mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien für die Klassenzimmer der 45 Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg mit Entsorgung Verpackungsmaterial und Altgeräte.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das Schulwerk der Diözese Augsburg schreibt die Lieferung und Installation von 900 mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien für die Klassenzimmer der 45 Schulen des Schulwerks im Gebiet der Diözese Augsburg aus. Bestandteil der Leistung ist eine fachgerechte Entsorgung der Verpackung und der defekten bzw. außer Betrieb gesetzten Altgeräte.
Die Beschaffung wird aus einem Förderprogramm des Freistaats Bayern für die Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in den Schulen kommunaler und privater Schulaufwandsträger finanziert. Nach der angekündigten Förderrichtlinie müssen die Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten.
Die Luftreinigungsgeräte sind vom Auftragnehmer in den ausgeschriebenen Stückzahlen an die 45 Schulen des Schulwerks zu liefern.
Option auf Lieferung weiterer 200 Geräte binnen 2 Monaten ab Anforderung des Schulwerks.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Angebotsfrist wird wegen besonderer Dringlichkeit auf 15 Kalendertage verkürzt. Die Staatsregierung hat mit Beschluss vom 6.7.2021 ein nochmaliges Förderprogramm für die Finanzierung von Lüftungsgeräten in Klassenzimmern aufgelegt. Die Lüftungsgeräte müssen bereits bis zum Beginn des kommende Schuljahres 2021/2022, d. h. bis zum 13.9.2021 geliefert sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung.
1) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
2) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020) im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Lieferung von technischen Geräten für Schulen, Verwaltungen und vergleichbare Einrichtungen (§ 45 Abs.1 S. 2 Nr. 1 VgV) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR p. a.
Hinweis: Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaften im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
3) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Kann ein Gewerbezentralregisterauszug nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden, genügt eine Eigenerklärung des Bieters, dass keine nach § 149 Abs. 2 GewO eintragungspflichtigen Entscheidungen gegen den Bieter ergangen sind.
s.o.
4) Mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaften aus den letzten 3 Jahren (Juni 2018 bis Juni 2021) im Bereich der Lieferung von technischer Ausstattung an Schulträger, Verwaltungseinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
5) Aktuelle DIN ISO 9001:2015 und DIN ISO 14001:2018 Zertifizierung
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsfrist wird wegen besonderer Dringlichkeit auf 15 Kalendertage verkürzt. Die Staatsregierung hat mit Beschluss vom 6.7.2021 ein nochmaliges Förderprogramm für die Finanzierung von Lüftungsgeräten in Klassenzimmern aufgelegt. Die Lüftungsgeräte müssen bereits bis zum Beginn des kommende Schuljahres 2021/2022, d. h. bis zum 13.9.2021 geliefert sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.