Umbau und Modernisierung Warmfreibad – Technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Farchant
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82490
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-farchant.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung Warmfreibad – Technische Ausrüstung
Fachplanung im Leistungsbild technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, und 7 jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 53 Abs. 2 HOAI.
Farchant
Das Werdenfels Warmfreibad Farchant wurde im Jahr 1973 errichtet und wird seitdem durch die Gemeinde Farchant betrieben. Die Bestandteile Badebecken, Gebäude und z. T. technische Anlagen (die Heiztechnik wurde im Jahr 2011 auf Solarthermie mit Gasunterstützung umgestellt) sind in die Jahre gekommen und bedürfen dringend einer Generalsanierung. Das Warmfreibad Farchant hat durch seinen einmaligen Panoramablick auf das Wettersteingebirge mit Zugspitze regional als auch überregional in der Urlaubsdestination der Zugspitzregion eine gewichtige Bedeutung, die es dringend zu erhalten gilt.
Mit der Sanierungsmaßnahme soll die Attraktivität des Warmfreibades weiter erhöht werden, die Energieeffizienz optimiert werden, die Barrierefreiheit im gesamten Badebereich geschaffen werden und die Badetechnik, z. B. die Durchströmung und die Umwälzung der Becken auf den Stand der Technik gebracht und den Regelwerken von heute angepasst werden. Im Rahmen der Planung sollte neben der Badtechnik die Errichtung eines Naturbeckens/einer Sauna, die Reduzierung oder Erneuerung der Becken, die Schaffung von Wohlfühloasen, die Errichtung einer Photovoltaikanlage und eines eigenen Entnahmebrunnens für das Beckenwasser untersucht werden.
Die Maßnahme wird mit Mitteln des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
Die Umsetzung und Betreuung des Förderprogramms erfolgt dabei durch den Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Die Bruttobaukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 200 bis 700 dürfen 5,8 Mio. EUR nicht überschreiten.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 soll mit Beginn des 2. Quartals 2021 erfolgen. Der Baubeginn soll im 2. Quartal 2022, der Abschluss der Maßnahme zur Schwimmbadsaison 2024 im Mai 2024 erfolgen.
Nach der Generalsanierung soll der gesamten Region mit seiner Bevölkerung und seinen Gästen der Zugspitzregion ein modernes, attraktives, bedarfsgerechtes Freischwimmbad zur Verfügung stehen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportalhttps://www.staatsanzeiger-eservices.de zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform eingestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).