Planung Erneuerung Südpumpwerk Trinkwasserversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: SPW
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Erneuerung Südpumpwerk Trinkwasserversorgung
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Verfahrenstechnik und Elektrotechnik) für die Erneuerung des Südpumpwerkes der Trinkwasserversorgung der N-ERGIE Aktiengesellschaft.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das bestehende Pumpwerk ist für die Trinkwasserversorgung der Stadt Nürnberg von außerordentlicher Wichtigkeit. Es stellt ein Bindeglied zwischen 2 Hochbehältern dar. Da der bestehende Wasserturm unter Betrieb nicht wirtschaftlich zu sanieren ist, plant die N-ERGIE Aktiengesellschaft ein neues Bauwerk als Pumpwerk auf dem Gelände zu errichten. Dieses neue Pumpwerk beherbergt neben einer mehrzügigen Pumpenanlage auch die erforderliche EMSR-Technik, sowie die Bauteile der Druckstoßsicherung der Saug- und Druckseite. Die Pumpenanlage soll so ausgelegt werden, dass der maximale Tagesbedarf mit einer ausreichenden Redundanz (2 aus 3 oder 3 aus 4) sichergestellt werden kann. Bei mittlerer Tagesabgabe läuft das Werk diskontinuierlich mit ca. 150 l/s. In Sonderbetriebsfällen sind jedoch Fördermengen von ca. 440 l/s notwendig. Für die Einbindung des neuen Pumpwerks sind zusätzlich ein neues Schachtbauwerk und die Leitungsverlegung (DN 700) vom Schachtbauwerk zum Pumpwerk zu planen. Nach Inbetriebnahme dieses neuen Pumpwerkes wird das alte einschließlich Wasserturm aufgelassen. Hierzu sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Verfahrenstechnik und Elektrotechnik) in einer stufenweisen Vergabe zu erbringen. Stufen je Leistungsbild:
— Stufe 1 Grundleistungen LPH 1 bis 2; Besondere Leistungen,
— Stufe 2 Grundleistungen LPH 3 bis 7; Besondere Leistungen,
— Stufe 3 Grundleistungen LPH 8; Besondere Leistungen,
— Stufe 4 Grundleistungen LPH 9; Besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.