Lieferung & Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten zur Ausstattung der Lehrer gem. der Richtlinie „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-miltenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung & Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten zur Ausstattung der Lehrer gem. der Richtlinie „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles, Notebooks und Tablets als Lehrerdienstgeräte auf Basis der Förderrichtlinie „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in den landkreiseigenen Schulen.
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrerdienstgeräten.
Beschaffung von:
— 42 x Tablets,
— 42 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 42 x Eingabegerät – Stift,
— 42 x MDM-Lizenzen für:
Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg, Nikolaus-Fasel-Str. 12 63897 Miltenberg,
Main-Limes-Realschule Obernburg, Dekaneistraße 2, 63785 Obernburg am Main,
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld, Dammsfeldstraße 20, 63820 Elsenfeld.
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrerdienstgeräten.
Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg
— 17 x Tablets,
— 17 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 17 x Eingabegerät – Stift.
FOS Obernburg:
— 16 x Tablets,
— 16 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 16 x Eingabegerät – Stift.
Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach:
— 30 x Tablets,
— 30 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 30 x Eingabegerät – Stift.
Main-Limes-Realschule Obernburg:
— 9 x Tablets,
— 9 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 9 x Eingabegerät – Stift.
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld:
— 32 x Tablets,
— 32 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 32 x Eingabegerät – Stift.
Berufsschule Miltenberg:
— 52 x Tablets,
— 52 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 52 x Eingabegerät – Stift.
Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach:
— 46 x Tablets,
— 46 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 46 x Eingabegerät – Stift.
Summe:
— 202 x Tablets,
— 202 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad,
— 202 x Eingabegerät – Stift.
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrerdienstgeräten.
Hauptorte der Ausführung:
Staatliche Realschule Elsenfeld, Dammsfeldstraße 18, 63820 Elsenfeld:
— 36x Convertibles,
— 36x Eingabegerät – Stift.
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrerdienstgeräten.
— Johannes-Hartung-Realschule Miltenberg 5 x Notebooks,
— Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg 18 x Notebooks,
— Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg 44 x Notebooks,
— Janusz Korczak Schule Elsenfeld 17 x Notebooks.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben gem. Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung:
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Angabe zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Angabe zu schweren Verfehlungen die die Zulässigkeit in Frage stellen.
Angaben gem. Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung:
— Geforderter Mindestjahresumsatz von 2.4 Mio EUR,
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflicht in bestimmter Höhe.
Angaben gem. Formblatt L124 Eigenerklärung zur Eignung:
— Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen,
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Förderkonformität der anzubietenden Leistung; Einhaltung der Mindestanforderungen gem. Leistungsverzeichnis „i_Leistungsverzeichnis_SoLD-Miltenberg“ und Compliance List „ii_ComplianceList_SoLD-Miltenberg“.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle Landratsamt Miltenberg
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat das Recht die Angebotsfrist voll auszuschöpfen.
Beginnt der Bieter erst kurz vor Fristende mit der elektronischen Angebotsabgabe und funktioniert das Hochladen nicht auf Anhieb, hat der Bieter die Verspätung zu verteten, falls dadurch die Angebotsfrist nicht eingehalten werden kann.
Die Verspätung fällt in die Sphäre des Bieters, der verantwortlich ist für die Organisation seiner internen Abläufe.
Bieterfragen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, für den Eingang von Bieterfragen eine angemessene Frist festzusetzen um ein geordnetes Ausschreibungsverfahren sicherstellen zu können und die in §20 Abs.3 VGV vorgegebenen Frist einhalten zu können.
Bitte reichen Sie Bieterfragen bis zum 3.8.2021 ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.