Erneuerung der Bestuhlung in der das Stadtwerk.Donau-Arena
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/baeder/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Bestuhlung in der das Stadtwerk.Donau-Arena
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH beabsichtigt die Tribünenbestuhlung (Los 1) sowie die Innenraumbestuhlung (Los 2) in der das Stadtwerk.Donau-Arena, in der Walhalla Allee 22, in 93059 Regensburg zu erneuern.
Los 1 Tribünenbestuhlung
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH beabsichtigt die Tribünenbestuhlung (Los 1) sowie die Innenraumbestuhlung (Los 2) in der das Stadtwerk.Donau-Arena, in der Walhalla Allee 22, in 93059 Regensburg zu erneuern.
Los 2 Innenraumbestuhlung
Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH beabsichtigt die Tribünenbestuhlung (Los 1) sowie die Innenraumbestuhlung (Los 2) in der das Stadtwerk.Donau-Arena, in der Walhalla Allee 22, in 93059 Regensburg zu erneuern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Tribünenbestuhlung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlüsselfeld
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Innenraumbestuhlung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlüsselfeld
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).