Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das LfF Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NSC000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das LfF Würzburg
Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für das Landesamt für Finanzen Würzburg.
Unterhaltsreinigung für das LfF Würzburg
Unterhaltsreinigung für das Landesamt für Finanzen Würzburg.
Der Vertrag tritt am 1.1.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
— Grundfläche: ca. 7 453,02,
— Jahresreinigungsfläche: ca. 873 151,24 qm.
Glas- und Rahmenreinigung für das LfF Würzburg
Glas- und Rahmenreinigung für das Landesamt für Finanzen Würzburg.
Der Vertrag tritt am 1.1.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.
— Glasfläche: ca. 2 925,26,
— Jahresreinigungsfläche: ca. 2 925,26.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre in der eVergabe.
Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterhaltsreinigung:
Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar gelten Objekte im Bereich Gebäudeinnenreinigung von Nichtwohngebäuden, die überwiegend Büro- und Verwaltungszwecken dienen. Hierzu zählen u. a. Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen oder Kindergärten.
Bei 2 der 3 Referenzen muss im Bereich der Unterhaltsreinigung eine Grundfläche in Höhe von mindestens 5 900 qm oder eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 690 000 qm zugrunde liegen. Unabhängig davon muss eine der 3 angegebenen Referenzen bei einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich der Gebäudeinnenreinigung durchgeführt werden.
Um die Vergleichbarkeit der Referenzen zu gewährleisten, ist der Anteil der Fläche der auf den Verwaltungsbereich entfällt maßgeblich für die Erfüllung der Mindestanforderungen. Fehlende bzw. unvollständige Angaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Glas- und Rahmenreinigung:
— Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen im Bereich Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden oder gleichartigen Gebäudekomplexen.
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Scientology – Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter,
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sein Personal eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Das Bestehen des Versicherungsvertrages ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.