Unterhalts- Grund- und Glasreinigung verschiedene Schulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wug.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- Grund- und Glasreinigung verschiedene Schulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Unterhalts- und Grundreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen Glasreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen Glasreinigung Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg.
Unterhalts- und Grundreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen
91710 Gunzenhausen
Unterhalts- und Grundreinigung Simon-Marius-Gymnasium, Simon-Marius-Straße 3, 91710 Gunzenhausen.
Der Vertrag kann um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Der AG teilt dies dem AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mit. Er endet spätestens am 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Glasreinigung Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen und Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg
91710 Gunzenhausen und 91781 Weißenburg
Glasreinigung Simon-Marius-Gymnasium, Simon-Marius-Straße 3, 91710 Gunzenhausen und Glasreinigung Werner-von-Siemens-Gymnasium, An der Hagenau 24, 91781 Weißenburg.
Der Vertrag kann um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Der AG teilt dies dem AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mit. Er endet spätestens am 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 VgV) — Erklärung und Angeben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – Auszug aus dem Gewerbezentralregister Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Vorlage von 3 geeigneten vergleichbaren Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Gemäß Reinigungsvertrag sowie VOL / B.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Zimmer E 0.03
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Submission zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Im Fall identischer Wertungspunktzahlen entscheidet bei Los 1 der günstigere Preis für die Unterhaltsreinigung und bei Los 2 der günstigere Preis.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.