BayGibitR IKZ Berg im Gau-Langenmosen Referenznummer der Bekanntmachung: ByGbR-BIG-LM-2021-1
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgem-sob.de
Abschnitt II: Gegenstand
BayGibitR IKZ Berg im Gau-Langenmosen
Auswahlverfahren zur zur Bestimmung eines Netzbetreibers; Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes gemäß Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR); Interkommunale Zusammenarbeit Gemeinden Berg im Gau und Langenmosen; WL.
Gemeinde Berg im Gau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Ortsteile Berg im Gau, Siefhofen, Dirschhofen, Eppertshofen, Lampertshofen:
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in den je Los genannten Ortsteilen nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“, bekanntgemacht vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 29.1.2020, Az. 75-O 1903-8/198.
Weitere Informationen siehe Dokument Konzessionsbekanntmachung.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Technisches Konzept (15)
- Kriterium: Endkundenpreise (25)
- Kriterium: Servicekonzept (5)
- Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme(5)
— Varianten/Alternativangebote sind zugelassen: nein,
— Optionen: keine,
— geforderte Sicherheiten: keine.
Gemeinde Langenmosen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Ortsteile Langenmosen, Winkelhausen, Malzhausen, Grabmühle
Aus- bzw., Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in den je Los genannten Ortsteilen nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“, bekanntgemacht vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 29.1.2020, Az. 75-O 1903-8/198.
Weitere Informationen siehe Dokument Konzessionsbekanntmachung.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke(50)
- Kriterium: Technisches Konzept(15)
- Kriterium: Endkundenpreise(25)
- Kriterium: Servicekonzept(5)
- Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme(5)
— Varianten/Alternativangebote sind zugelassen: nein,
— Optionen: keine,
— geforderte Sicherheiten: keine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Dokument Konzessionsbekanntmachung BayGibitR.
Siehe Dokument Konzessionsbekanntmachung BayGibitR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt auf Basis der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.1.2013, sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (BayGibitR, vom 29.1.2020, Az. 75-O 1903-8/198). Das offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).