Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme von interaktiven Tafelsystemen mit anschließendem Service
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalbit.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Inbetriebnahme von interaktiven Tafelsystemen mit anschließendem Service
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarungen mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren, beginnend am Tag des Zuschlags, sowie 2 Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung soll den Bezug von interaktiven Tafelsystemen inkl. Zubehör und dazugehörender Dienstleistungen regeln.
Erlangen, Fürth und Schwabach
Die Zielsetzung der Ausschreibung sowie die Anforderungen an die Leistungen des künftigen Auftragnehmers lassen sich wie folgt, zusammengefasst darstellen:
—— Allgemeine Rahmenbedingungen
Die ausschreibende Stelle agiert als Dienstleister für Endkunden, unter anderem die Stadtverwaltung Erlangen – Schulverwaltungsamt.
— Die Schulen der Stadt Erlangen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Zuständen der Sanierung.
— Jegliche Leistungserbringung muss sowohl mit der KommunalBIT als auch dem Endkunden und der jeweiligen Schule koordiniert und in sonstige Gewerke eingetaktet werden.
— KommunalBIT AöR betreut zusätzlich zu den 33 Schulen im Stadtgebiet Erlangen auch 6 Schulverwaltungen in Schwabach, 2 Schulen in Neunkirchen am Brand und jeweils eine Schule in Igensdorf und Weisendorf.
— Sämtliche, zu beziehende Leistungen müssen dabei denn aktuellen „Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen Votum 2020“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entsprechen.
—— Lieferleistungen:
— Lieferung der interaktiven Tafeln inklusive Zubehör:
——— In bestellter Menge,
——— In bestellter Ausführung inkl. ggf. Optionen und Zubehör,
——— Innerhalb abgestimmter und verbindlich zugesagter Fristen,
——— direkt an den abgestimmten Verwendungsort.
—— Dienstleistungen:
— Koordination bzw. Projektleitung seitens des Auftragnehmers zur Abstimmung der Lieferungen und aller weiterer beauftragter Dienstleistungen.
— Aufbau und Inbetriebnahme der gelieferten interaktiven Tafeln inklusive Zubehör.
— Beratung des Auftraggebers hinsichtlich der Montage von „Apple-TV“ oder „Air-Server“.
Abnahme gemeinsam mit einem Ansprechpartner der KommunalBIT nach erfolgreich durchgeführten Funktionscheck und Abstimmung eines Termins.
— Optionale Leistung: Teilweise kann es notwendig sein, bereits vorhandene Tafelsysteme zu demontieren und entweder zu entsorgen oder innerhalb des Gebäudes der Schule in einen anderen Raum umzuziehen und wieder aufzubauen.
—— Der Service und Support der gelieferten und in Betrieb genommenen interaktiven Tafelsysteme inkl. Zubehöres muss für 60 Monate nach klar definierten Vorgaben erbracht werden.
Die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Zeitplanung ist in Kapitel 2.2 aufgeführt. Die Einzelaufträge (Abrufe) werden entsprechend den Bedingungen dieser Ausschreibung getätigt. Alle Abrufe bilden einen einheitlichen Vertrag.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarungen mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren, beginnend am Tag des Zuschlags, sowie 2 Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
Teilweise kann es notwendig sein, bereits vorhandene Tafelsysteme zu demontieren und entweder zu entsorgen oder innerhalb des Gebäudes der Schule in einen anderen Raum umzuziehen und wieder aufzubauen.
Im Rahmen der Angebotsabgabe kann der Bieter auch optional einen höherwertigen Beamer mit FullHD-Auflösung anbieten (vgl. Kriterium I5.6). Die Angabe eines solchen Beamers ist jedoch nicht verpflichtend und geht nicht in die Angebotswertung mit ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Anlage 04) auszufüllen und beizulegen (A1.1).
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des eingetragen ist (Handelsregisterauszug) (A2.1).
Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sachschäden- und Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre. (A3.2)
Mindestanforderung: Die daraus errechenbare Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 10 % betragen. (A3.2)
Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) zur Bewertung des Bonitätsindex oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3).
Mindestanforderung: Der daraus erkennbare Bonitätsindex muss mindestens einer befriedigenden Bonität entsprechen. (A3.3)
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre. (A3.2)
Mindestanforderung: Die daraus errechenbare Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 10 % betragen. (A3.2)
Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) zur Bewertung des Bonitätsindex oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3).
Mindestanforderung: Der daraus erkennbare Bonitätsindex muss mindestens einer befriedigenden Bonität entsprechen. (A3.3)
Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Ein Nachweis über den Partnerstatus ist dem Angebot beizufügen. (A4.1)
Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bieter über eine geeignete Projektleitung gemäß Kapitel 5.3.1 verfügt. (A4.2)
Nachweis von 2 Referenzprojekten der Lieferung und Inbetriebnahme sowie Service und Support von interaktiven Tafelsystemen mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen 3 Jahren mit den folgenden Angaben (verpflichtend anzugeben) und Mindestanforderungen an die Inhalte der Referenzprojekte (in fett): (A4.3):
— Name des Auftraggebers,
— Allgemeine Beschreibung: Prägnante Beschreibung des Projekts, der verwendeten Produkte, wie der Aufbau und wie der Service organisiert bzw. durchgeführt wurde,
— Vertragszeitraum (Start, Ende): Das Ende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Referenzzeitpunkt ist der Monat der Veröffentlichung dieser EU-weiten Ausschreibung),
— Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Ein Nachweis über den Partnerstatus ist dem Angebot beizufügen. (A4.1)
Nachweis oder Eigenerklärung, dass der Bieter über eine geeignete Projektleitung gemäß Kapitel 5.3.1 verfügt. (A4.2)
Nachweis von 2 Referenzprojekten der Lieferung und Inbetriebnahme sowie Service und Support von interaktiven Tafelsystemen mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen 3 Jahren mit den folgenden Angaben (verpflichtend anzugeben) und Mindestanforderungen an die Inhalte der Referenzprojekte (in fett): (A4.3):
— Name des Auftraggebers,
— Allgemeine Beschreibung: Prägnante Beschreibung des Projekts, der verwendeten Produkte, wie der Aufbau und wie der Service organisiert bzw. durchgeführt wurde,
— Vertragszeitraum (Start, Ende): Das Ende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Referenzzeitpunkt ist der Monat der Veröffentlichung dieser EU-weiten Ausschreibung),
— Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Fürth
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.