Erneuerung und Erweiterung der Videotechnik Forensik Ansbach Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2021-0005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung und Erweiterung der Videotechnik Forensik Ansbach
Erneuerung und Erweiterung der Videotechnik der forensischen Einrichtung am Standort Ansbach sowie anschließende Instandhaltung/Wartung dieser Videotechnik.
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Liefer- und Installationsleistungen betreffend die Videotechnik (Erneuerung und Erweiterung) der forensischen Einrichtung sowie die anschließende Instandhaltung/Wartung dieser Videotechnik am Standort Ansbach und mit dem Gesamtauftrag in Zusammenhang stehende, soweit zur Installation notwendige bauliche Maßnahmen, auf dem Gelände des Bezirksklinikum Ansbach.
Die angegebenen Termine sind Richtwerte, die endgültige und verbindliche Terminplanung findet nach Zuschlagserteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.
— Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30
Des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angemessener Höhe (für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden, Sach- und Vermögensschäden, in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 20
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
— Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollständiger Namen des/der Ansprechpartners/-partnerin für alle Rückfragen der Vergabestelle an den BI (Telefon, Telefax, E-Mail).
— Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner/in für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
II.
— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
— Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden,können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
— Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erforderliche Angaben.
I. Umsatz allgemein und mit vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018-2020 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge des Bieters bzw. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsrpechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen für die genannten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben
Ist.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.3 erf Angaben.
Auftrag erfordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen generellen Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, jeweils mindestens einmal innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Auftrag erfordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen generellen Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR sowie einen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, jeweils mindestens einmal innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
I.
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen, die erfolgreich durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität mit gleichartigen Tätigkeiten) vergleichbar sind, soweit notwendig ist die Vergleichbarkeit zu erläutern. Die Referenzen können auch mehr als 3 Jahre zurückliegen.
Mindestens eine Referenz muss die Installation von Videotechnik in einer Justizvollzugsanstalt oder Maßregelvollzugseinrichtung in Deutschland abdecken, mindestens eine Referenz muss die Wartung einer Videotechnik-Anlage in einer Justizvollzugsanstalt oder Maßregelvollzugseinrichtung in Deutschland abdecken.
Diese Mindestanforderungen können sowohl über eine gemeinsame als auch über eine einzelne Referenz/en abgedeckt werden.
Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweise auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen. Angaben zu den Einzelheiten des Referenzauftrags (Einrichtung oder Wartung einer Videotechnik-Anlage in einer Justizvollzugsanstalt oder Maßregelvollzugseinrichtung in Deutschland).
— Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gesamt sowie Unterteilt nach Tätigkeit 2018-2020; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre;
— Erklärung zu NU und Einreichung entsprechender Erklärung und ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oder andere Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle/des AG hat der BI unverzüglich die Verpflichtungserklärung für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, und für UN, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärung und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.2 erf Angaben.
Mindestens eine Referenz muss die Installation von Videotechnik in einer Justizvollzugsanstalt oder Maßregelvollzugseinrichtung in Deutschland abdecken, mindestens eine Referenz muss die Wartung einer Videotechnik-Anlage in einer Justizvollzugsanstalt oder Maßregelvollzugseinrichtung in Deutschland abdecken.
Diese Mindestanforderungen können sowohl über eine gemeinsame als auch über eine einzelne Referenz/en abgedeckt werden.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als
Bevollmächtigter Vertreter genannt wird; Details siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Angaben (vgl. auch Vergabeunterlagen),
— Beigefügter Terminplan dient lediglich der Orientierung, finaler und verbindlicher Terminplan wird im Rahmen der Werks-Ausführungsplanung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart.
„Achtung“:
Baupläne und/oder Konstruktionszeichnungen der forensischen Einrichtung des Auftraggebers dürfen aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden.
Sollten Bieter/Bietergemeinschaften diese Unterlagen bereits zur Erstellung eines Angebots benötigen, ist es erforderlich, vor Einreichung eines Angebots die vom Auftraggeber hierfür bereitgestellte Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und diese dem Auftraggeber über die Vergabeplattform vorab zu übermitteln.
Eine Herausgabe der Baupläne und Konstruktionszeichnungen an den Bieter/die Bietergemeinschaft kann erst nach Empfang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung des Bieters bzw. sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft erfolgen!
Die Vertraulichkeitserklärung ist spätestens zusammen mit dem Angebot ausgefüllt/unterschrieben einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB,
Verwiesen wird insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de