Lohn- und Gehaltsabrechnung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz sowie Arbeitszeitdokumentation Referenznummer der Bekanntmachung: DL-2021-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lohn- und Gehaltsabrechnung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz sowie Arbeitszeitdokumentation
Das Studentenwerk beabsichtigt die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Arbeitszeitdokumentation extern zu vergeben. Die Erfassung aller personalrelevanten Stamm- und Bewegungsdaten soll zukünftig in einem System integriert sein.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz beschäftigte im langjährigen Jahresmittel ca. 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeit bzw. Teilzeit. Die tatsächliche Anzahl der Beschäftigten liegt wegen der Teilzeitquote und der zeitlich befristeten Beschäftigung von Aushilfskräften im langjährigen Jahresmittel bei 330 bis 350 Personen. Die Durchführung der Gehaltsabrechnung und der Zeiterfassung sollen künftig in einem gemeinsamen System erfolgen.
Die Durchführung der monatlichen Gehaltsabrechnung soll unter selbstständiger Berücksichtigung und Anwendung aller Vorschriften und Regelungen des TV-L sowie aller zu berücksichtigenden steuer- und sozialversicherungspflichtigen Vorschriften und Regelungen erfolgen.
In der Zeiterfassung müssen alle relevanten tariflichen, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften sowie die Regelungen aus den Dienstvereinbarungen und individuelle arbeitsvertragliche Regelungen korrekt abgebildet sein, damit eine rechtskonforme Dokumentation der arbeitsvertraglich geschuldeten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit möglich ist und in die Gehaltsabrechnung eindeutig übertragen werden kann.
Es werden folglich vier Teilleistungen vergeben:
— Gehaltsabrechnung,
— Zeitmanagement,
— Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung des Auftraggebers,
— Statistik des Personalbereichs.
Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um ein Jahr, soweit dieser von keiner Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Die ersten 12 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Probezeit gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.