Kbo-Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg – Projektsteuerungsvertrag für den Neubau 3. und 4. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: ISK-PSt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wasserburg
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kbo-Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg – Projektsteuerungsvertrag für den Neubau 3. und 4. Bauabschnitt
Gegenstand dieses Auftrages sind Projektsteuerungsleistungen gemäß § 2 AHO für 2 Bauabschnitte eines Neubaus für die ISK (Psychiatrie-Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Geriatrie und Neurologie) auf dem Gelände der ISK in Wasserburg-Gabersee.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand dieses Auftrages sind Projektsteuerungsleistungen gemäß § 2 AHO für 2 Bauabschnitte eines Neubaus für die ISK (Psychiatrie-Psychotherapie, Psycho-somatische Medizin, Geriatrie und Neurologie) auf dem Gelände der ISK in Wasserburg-Gabersee.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise gemäß Projektsteuerungsvertrag, aus dem sich insbesondere der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt.
Der Projektsteuerungsvertrag geht von einer Ausführung in 2 Bauabschnitten, dem BA 3 und dem BA 4 aus. Abhängig von der Entscheidung der Förderbehörde behält es sich der Auftraggeber vor, den BA 3 in 2 weitere Bauabschnitte aufzuteilen und den Projektsteuerungsvertrag bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe insbesondere im Hinblick auf Termine und Leistungszeiten entsprechend zu ändern.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Vertragsleistung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise (siehe Projektsteuerungsvertrag). Die 68 Monate gelten für den BA3. Für den BA4 ist mit einer weiteren Laufzeit von 48 Monaten zu rechnen.
Zunächst beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer nur mit den Leistungen der Leistungsstufe 1 einschließlich der Besonderen Leistungen aus I A3 und II A3 gemäß § 5.3a) des Projektsteuerungsvertrages. Die Leistungen der weiteren Leistungsstufen sowie die weiteren Besonderen Leistungen gemäß § 5.3 des Projektsteuerungsvertrages kann der Auftraggeber später zu den Bedingungen des Projektsteuerungsvertrages abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, einzelne Leistungen der Leistungsstufen oder Leistungen für einzelne Bauteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist (Registerauszug/gleichwertiger Nachweis).
(1) Eigenerklärung (Anlage 7b) über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Projektsteuerungsbereich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
(2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) jeweils mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall beträgt und in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung steht einschließlich Bestätigung der Versicherung, dass die Haftpflichtversicherung auch Kosten wegen fehlerhafter Kosten- und Terminsteuerung umfasst. Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt für den Teilnahmewettbewerb die Erklärung des Bewerbers, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Haftpflichtversicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.
(1) Eigenerklärung (Anlage 7b) zur Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
(2) Liste der wesentlichen vom Bewerber erbrachten, einschlägigen Leistungen (Projektstufe 4 ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens bereits begonnen) im Bereich des Krankenhauswesens mit Angabe der Kosten (Kostengruppen 200 bis 700 gemäß DIN 276), der Leistungszeit sowie des Auftraggebers (vgl. Referenztemplate Anlage 7c) mit Anhang). Es ist mindestens eine (1) Referenz vorzulegen. Bewertet werden Referenzen aus den letzten 6 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung („Referenzzeitraum“), die mit der beschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Bewertet werden die Referenzen insbesondere in Bezug auf Anzahl der Referenzen für entsprechende Dienstleistungen, Anzahl der Pflegebetten, das Projektvolumen, in Bezug darauf, ob Referenzen mit Neubau-/Erweiterungsbau einer Psychiatrie, mit Umbau/Sanierung einer Klinik/Krankenhaus oder mit einer Förderung nach Art. 11 BayKrG vorhanden sind, in Bezug auf die bearbeitete BGF sowie auf umgesetzte Funktionsstellen.
(3) Angabe der technischen Fachkräfte (Projektleiter/Stellvertreter), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
(4) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB gemäß Anlage 7d).
Es ist mindestens eine (1) Referenz im oben beschriebenen Sinn vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor:
— den Auftrag auf der Grundlage der fristgemäß eingereichten, schriftlichen Angebotsbestandteile zu erteilen (in diesem Fall erfolgt die Bewertung des Umsetzungskonzepts ausschließlich anhand der in Textform eingereichten Angebotsbestandteile ohne mündliche Erläuterung),
Oder
— anhand der eingereichten Angebote eine Abschichtung vorzunehmen und – sofern eine ausreichende Anzahl wertungsfähiger Angebote vorhanden ist – nur die nach Öffnung der Angebote 3 wirtschaftlichsten bzw. das wirtschaftlichste Angebot zum Gegenstand der Verhandlungen zu machen; ein Anspruch auf Verhandlung besteht für die Bieter mithin nicht, oder
— den Bietern die Möglichkeit zu eröffnen, nach der mündlichen Erläuterung ihres Umsetzungskonzeptes nur ihre Honorarangebote zu überarbeiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.