BayernCloud Schule, Programm-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NFO000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BayernCloud Schule, Programm-Management
Das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS) ist ein gemeinsames Vorhaben dreier Ministerien, die gemeinsam die strategische Steuerung des Programms übernehmen:
— Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK),
— Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und
— Bayerisches Staatsministerium für Digitales (StMD).
Die operative Steuerung der Projekte im Programm teilen sich das StMUK und das IT-DLZ (IT Dienstleistungszentrum der Bayerischen Staatsregierung, eine nachgelagerte Behörde des StMFH).
Ziel im Programm ist es, den bayerischen Schulen Inhalte und Werkzeuge für eine bessere digitale Bildung zur Verfügung zu stellen.
Inhalt der Projekte im Programm ist die Versorgung der bayerischen Schulen mit:
— online-basierten Kommunikations-, Kollaborations- und Verwaltungswerkzeugen und
— Zugang zu pädagogischen Anwendungen zur Gestaltung differenzierter Lern-Settings sowie externen Anwendungen.
In der inhaltlichen Verantwortung im Vergabeverfahren und späteren Projektbetrieb steht dem Auftragnehmer das StMUK als alleiniger Auftraggeber gegenüber.
Im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens werden die Leistungen für folgende Lose ausgeschrieben:
— Los 1 Programm-/Projekt-Management:
Beratende Begleitung des Auftraggebers bei der Durchführung des Programms und der Projekte.
— Los 2 Enterprise Architekt und Technische Beratung:
Beratende Unterstützung beim Aufbau der Enterprise Architektur.
Die Inhalte des Vergabegegenstandes und der Lose inkl. Details zur Losvergabe sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
1 Programm-/Projekt-Management (Beratende Begleitung des Auftraggebers durch Programm-Management, Supply-Chain-Management (Anforderungsmanagement), Service-Management und Business-Analyse/PMO)
Ortsunabhängig; einzelne Besprechungen finden entweder vor Ort in München (Räumlichkeiten des Auftraggebers) oder per Telefon/Videokonferenz statt
Die folgenden Rollen werden in Los 1 gebündelt vergeben:
— Programm-Management,
— Supply-Chain-Management (Anforderungsmanagement),
— Service-Management,
— Business-Analyse/PMO.
In diesem Los sind die Rollen gebündelt, die komplexe, strukturelle Analyse- und Steuerungsaufgaben Wahrnehmen.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 18 Monate verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um weitere 18 Monate verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer.
2 Enterprise Architekt und Technische Beratung (Beratende Unterstützung beim Aufbau der Enterprise Architektur)
Ortsunabhängig; einzelne Besprechungen finden entweder vor Ort in München (Räumlichkeiten des Auftraggebers) oder per Telefon/Videokonferenz statt
In Los 2 sind diejenigen Rollen gebündelt, die Aufgaben im IT-technischen Design der Gesamtlösung und in der technischen Ausführungsgestaltung wahrnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerkärung:
Der Bieter muss die in dem Dokument „Eigenerklärung“ genannten Ausschlussgründe zur Kenntnis nehmen und deren Inhalt bestätigen:
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Straftaten verurteilt worden ist oder aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt−, sozial− oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— Eigenerklärung zum Ausschluss Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen oder Personen, die dem Unternehmen zuzurechnen sind, keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— Eigenerklärungen, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegt.
Sollten für den Bieter fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, hat er zu schildern, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Darstellung der Struktur des Bieters:
Das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“ mit Angaben über das Vorliegen einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ist vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich das Formular „Erklärung der Bietergemeinschaft“ auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Ist ein einfacher Unterauftragnehmereinsatz (d. h. ohne eine Eignungsleihe i. S. d. § 47 Vergabeverordnung (VgV)) beabsichtigt, ist das Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ nach Aufforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einzureichen und im Fall einer Eignungsleihe mit dem Angebot.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) eingeholt. Das Formular „Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Scientolgoy-Schutzerklärung:
Der Bieter bestätigt, dass er die Scientology-Schutzerklärung akzeptiert und damit nimmt er zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 der Scientology-Schutzerklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. Die Scientology-Schutzerklärung verlangt für den Fall der Zuschlagserteilung, dass der Bieter versichert,
— unter Nummer 2.1: dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt,
— unter Nummer 2.2: dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht,
— unter Nummer 2.3: Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen,
— unter Nummer 2.4: Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Jahresumsätze:
Erklärung bei Angebot für Los 1 und Los 2:
Der Bieter hat in dem Formblatt „Beiblatt Jahresmindestumsatz“ zu erklären, dass in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre der Jahresumsatz (netto) seines Unternehmens im Bereich IT-Beratungsdienstleistung mindestens 18 Mio. EUR (bei Angebot für Los 1) bzw. 6 Mio. EUR (bei Angebot für Los 2) bzw. 24 Mio. (bei Angebot für Los 1 und Los 2) betragen hat.
Außerdem hat er folgende Jahresumsätze zu nennen:
— Jahresumsatz (netto) des Gesamtunternehmens aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020),
— Jahresumsatz seines Unternehmens im Bereich IT-Beratungsdienstleistung aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Erklärung bei Angebot für Los 1 und Los 2
Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter hat zu erklären, dass er über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von:
— mindestens 10 000 000 (in Worten zehn Millionen) EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) für Personen- und Sachschäden und
— mindestens 10 000 000 (in Worten zehn Millionen) EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr) für Vermögensschäden entweder bereits derzeit verfügt und eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice als Nachweis beifügt oder versicherbar sind und im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers als Nachweis beifügt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Referenzen müssen auf dem Beiblatt „Unternehmensreferenzen“ wie folgt angegeben werden:
Für Los 1:
Vollständige Beschreibung von mindestens 3 hinsichtlich Aufgabe, Dauer, Umfang und Umsatz vergleichbare, abgeschlossene Referenzprojekte.
Dabei müssen alle geforderten Mindestanforderungen erfüllt werden, damit die Referenz als Eignung gewertet werden kann:
— Auftragsdauer (Mindestdauer je Referenz: 2 Jahre, für eines der Referenz-Projekte mind. 4 Jahre),
— Auftragswert (Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit jeweils über 4,5 Mio. EUR (netto) und für eines der drei (bzw. 4) Referenz-Projekte über 9 Mio. EUR (netto).
Für die Überprüfung der Referenzen ist jeweils die Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und E -Mail-Adresse beim Referenzauftraggeber erforderlich.
Damit eine Referenz als Eignung wertbar ist, darf der Abschluss des Referenzprojekts maximal 3 Jahre (gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU -Auftragsbekanntmachung in diesem Vergabeverfahren) zurückliegen.
Jede der 4 Rollen von Los 1 einzeln für sich, oder in Kombination mit den anderen Rollen, muss in mindestens einem der drei Referenzprojekte vom Bieter ausgeführt worden sein. Gegebenenfalls ist eine vierte Referenz beizufügen, die den sonstigen Referenzkriterien genügt:
1. Programm-Manager,
2. Supply-Chain-Management (Anforderungsmanagement),
3. Service-Management,
4. Business-Analyse/PMO.
Beispiel:
a) Referenz 1 mit Rollen 2, 3 und 4,
b) Referenz 2 mit Rolle 3,
c) Referenz 3 mit Rolle 4,
d) Zusätzlich Referenz 4 mit Rolle 1 (da in keiner anderen Referenz).
Für Los 2:
Vollständige Beschreibung von mindestens 2 hinsichtlich Aufgabe, Dauer, Umfang und Umsatz vergleichbare, abgeschlossene Referenzprojekte.
Dabei müssen alle geforderten Mindestanforderungen erfüllt werden, damit die Referenz als Eignung gewertet werden kann:
— Auftragsdauer (Mindestdauer je Referenz: 2 Jahre, für eines der Referenz-Projekte mind. 4 Jahre),
— Auftragswert (Beratungshonorar über die gesamte Projektlaufzeit jeweils über 1,5 Mio. EUR (netto) und für eines der 2 Referenz-Projekte über 3 Mio. EUR (netto)
Für die Überprüfung der Referenzen ist jeweils die Benennung eines deutsch-sprachigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und E -Mail-Adresse beim Referenzauftraggeber erforderlich.
Damit eine Referenz als Eignung wertbar ist, darf der Abschluss des Referenzprojekts maximal 3 Jahre (gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU -Auftragsbekanntmachung in diesem Vergabeverfahren) zurückliegen.
Jede der beiden Rollen von Los 2 müssen mindestens in einem der beiden Referenzprojekte vom Bewerber ausgeführt worden sein:
1. Technische Beratung,
2. Enterprise Architekt.
Beispiel 1:
— Referenz 1 mit Rollen 1 und 2,
— Referenz 2 mit Rolle 1.
Beispiel 2:
— Referenz 1 mit Rolle 1,
— Referenz 2 mit Rolle 2.
Technische Fachkräfte:
Die Anzahl der technischen Fachkräfte muss auf dem Beiblatt „Weitere Eignungskriterien“ wie folgt angegeben werden:
a) Für Los 1:
Der Bieter hat zu erklären, dass in jedem der letzten 3 Kalenderjahre die Anzahl der technischen Fachkräfte (Berater für IT-Projektmanagement), die seinem Unternehmen zur Verfügung standen, durchschnittlich mindestens 100 FTE betragen hat (FTE = Vollzeitäquivalente Fachkräfte).
b) Für Los 2:
Der Bieter hat zu erklären, dass in jedem der letzten 3 Kalenderjahre die Anzahl der technischen Fachkräfte (IT-Berater), die seinem Unternehmen zur Verfügung standen, durchschnittlich mindestens 50 FTE betragen hat (FTE = Vollzeitäquivalente Fachkräfte).
c) Erklärung bei Angebot für beide Lose 1 und 2:
Der Bieter erklärt, dass in jedem der letzten 3 Kalenderjahre die Anzahl der technischen Fachkräfte (Berater für IT-Projektmanagement und iT-Berater), die seinem Unternehmen zur Verfügung standen, durchschnittlich mindestens 150 FTE betragen hat (Los 1 und Los 2, dabei mind. 100 Berater für IT-Projektmanagement und mind. 50 IT-Berater, FTE = Vollzeitäquivalente Fachkräfte).
Beschäftigtenzahlen:
Der Bieter hat auf dem Beiblatt „Weitere Eignungskriterien“ die in den letzten 3 Kalenderjahren (2018, 2019, 2020) durchschnittliche Mindestanzahl an Beschäftigten (in FTE=Vollzeitäquivalente Fachkräfte) in seinem Unternehmen anzugeben.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Der Bieter hat auf dem Beiblatt „Weitere Eignungskriterien“ anzugeben, ob er ein Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001: 2015 (oder gleichwertig) einsetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 19.7.2021, 11.00 Uhr, über die Vergabeplattform eVergabe einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag (Zuschlag) darf erst 15 Kalendertage, nachdem der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert hat, geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Wird die Informations- und Wartepflicht nicht beachtet, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).