Offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Neugestaltung der Innlände in Neuhaus am Inn“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhaus am Inn
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuhaus-inn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Neugestaltung der Innlände in Neuhaus am Inn“
Die Gemeinde Neuhaus am Inn beabsichtigt den Bereich der „Innlände“ gegenüber der oberösterreichischen Barockstadt Schärding neu zu gestalten. Nach der in den 1970-iger Jahren durchgeführten Hochwassersanierung, bei der der alte Ort Neuhaus nahezu komplett abgelöst und abgebrochen wurde, soll die einzigartige Landschaft der Innlände aufgewertet werden. Neben der Steigerung des Aufenthaltscharakters verlangt die übermächtige, gegenüberliegende Kulisse von Schärding eine selbstbewusste Geste von Neuhaus in Form einer multifunktionalen Aktionsfläche und attraktiven Zugangsgestaltung zum Inn-Ufer. Durch einen Ausbau von Freizeit- und Erholungsflächen, aber auch durch die touristische und kulturelle Vernetzung der Inngemeinden kann die Attraktivität von Neuhaus deutlich gesteigert und durch diese Maßnahmen ein Rückgang der Bevölkerung verhindert werden. Durch die Gestaltung der Innlände soll ein identitätsstiftender Aufenthaltsbereich für Neuhaus entstehen.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 1.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen oder mehrere Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Beauftragung eines Rahmenplans auf Basis des städtebaulichen Vorentwurfs vorgesehen als Grundlage für die Weiterentwicklung des bestehenden Bebauungsplans.
Die Honorierung erfolgt als Besondere Leistung in der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI 2013) Lph 1-3, entsprechend dem Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Stand 05/2014.
Im Falle der vorgesehenen Realisierung in Teilabschnitten der Freianlagenplanung entsprechend §40 HOAI 2021 und der Gebäudeplanung nach §35 HOAI 2021 werden die entsprechenden Leistungsphasen 1-5 stufenweise beauftragt. Die Ausloberin behält sich vor die Leistungsphasen 6-9 in weiteren Stufen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Architekten, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten. Die Zusammenarbeit von Architekten und Landschaftsarchitekten als Bietergemeinschaft ist zwingend erforderlich. Stadtplaner können im Verbund mit Architekten und Landschaftsarchitekten als Bietergemeinschaft teilnehmen. Es wird empfohlen einen Fachplaner der Wasserwirtschaft als Berater hinzuzuziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar:
— städtebauliches Konzept unter Einbeziehung der Topographie,
— Qualität und Konstruktion der Freianlagen und Erschließung,
— Gestaltung, Funktion, Konstruktion,
— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit,
— Kompatibilität hinsichtlich Hochwasserabfluss.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen,
b) Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen,
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen vom Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Freianlagenplanung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Freianlagenplanung über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de