5UW Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken im Stadtbereich Nürnberg VP04 Bahntechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 5UW VP04
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 911 / 802-58405
Fax: +49 911 / 802-88-58405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
5UW Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken im Stadtbereich Nürnberg VP04 Bahntechnik
5UW Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken im Stadtbereich Nürnberg VP04 Bahntechnik.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Stadtgebiet Nürnberg ist die Errichtung von 5 neuen Unterwerken geplant.
Für diese Unterwerke sind die Bahnstromversorgungsanlagen inklusive zugehöriger Steuerungsanlagen zuzüglich Anlagenzubehör, die elektrische Gebäudeinstallation sowie Blitzschutz und Erdungsanlagen zu errichten.
Auftragsumfang:
a) Mitwirkung und Zuarbeiten bei der Errichtung der 20/0,4 kV-Stromanschlüsse,
b) Errichten der Bahnstromversorgungsanlagen bis zur betriebsfertigen Übergabe,
c) Ausführen der elektrischen Gebäudeinstallation (Licht, Steckdosen, Verteilung),
d) Errichten der Erdungs- und Blitzschutzanlagen,
e) Kabelanlagen und Stationszubehör.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen,
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %),
3. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 2 %),
4. Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 3,0 Mio. EUR (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 5 %),
5. Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %),
6. Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal und Deutsch als Projektsprache (Gewichtung 4 %).
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7. Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %),
8. Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe der entsprechenden Qualifikationen. (Gewichtung 4 %),
9. Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 5 %),
10. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %),
11. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
12. Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %), bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
13. Nachweise einer Zertifizierung im Thema Qualitätsmanagement (z. B. nach DIN 9001 oder vergleichbar). (Gewichtung 5 %)
14. Eine vergleichbare Referenzen mit Bauausführung 2017 bis 2021 zum Thema „Mehr als ein fertig gestelltes Gleichrichterunterwerk für Straßen-, Stadt- oder U Bahnen in einem Projekt“. (Gewichtung 25 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 25 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht Vergleichbar.
15. Eine vergleichbare Referenzen mit Bauausführung 2017 bis 2021 zum Thema „Betriebsfertige Lieferung von Gleichrichterunterwerken in Serie von mindestens 3 Anlagen gemeinsam“. (Gewichtung 15 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 15 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
16. Eine vergleichbare Referenzen mit Bauausführung 2017 bis 2021 zum Thema „Lieferung von Gleichrichterunterwerken neben Strecke und Betrieb“. (Gewichtung 10 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 10 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von Dabei ausgeführten wesentlichen Mengenkennzahlen, Zahl der dabei Durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
17. Nennung des Auftragsvolumens des größten, in den letzten 3 Jahren durchgeführten Projektes vergleichbarer Art.(Gewichtung 5 %).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z. B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
Bietergemeinsachten müssen einen gemeinsamen Vertreter benennen und gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach SektVO (Sektorenverordnung) aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.