Ausschreibung Wärmebezug Grund- und Mittelschule Markt Isen 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 05325-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Wärmebezug Grund- und Mittelschule Markt Isen 2021
Zur Deckung des Wärmebedarfs im derzeit in der Erweiterung befindlichen Schulkomplex der Grund- und Mittelschule inkl. Turnhalle und Erweiterungstrakt benötigt der Markt Isen für den Zeitraum vom 1.8.2022 bis 31.7.2042 einen Wärmeliefervertrag mit einem Lieferanten. Zwecks Versorgung mit Wärme bedarf es des vorherigen Anschlusses der Liegenschaft an eine Wärmerzeugungsanlage. Ziel ist daher die Beauftragung einer Anschlussherstellung ab dem 1.8.2021 und die Fernwärmeversorgung des Schulkomplexes über 20 Jahre, spätestens ab dem 1.8.2022. Dabei soll die Energieversorgung aus nachwachsenden Rohstoffen unter Berücksichtigung möglichst nachhaltiger und CO2-neutraler Wärmeerzeugung erfolgen.
Grund und Mittelschule Isen
Bräuanger 1
84424 Isen
Zur Deckung des Wärmebedarfs im derzeit in der Erweiterung befindlichen Schulkomplex der Grund- und Mittelschule inkl. Turnhalle und Erweiterungstrakt benötigt der Markt Isen für den Zeitraum vom 1.8.2022 bis 31.7.2042 einen Wärmeliefervertrag mit einem Lieferanten. Zwecks Versorgung mit Wärme bedarf es des Anschlusses der Liegenschaft an eine Wärmerzeugungsanlage, der bereits ab dem 1.8.2021 zu errichten ist. Es handelt sich um einen geschätzten jährlichen Wärmeverbrauch von ca. 460 000 kWh, wobei die Auftraggeberin sich vorbehält, geringere Mengen im Sommer und / oder den Schulferien zu beziehen. Der Markt Isen stellt kein Grundstück für die Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage zur Verfügung, so dass der Auftragnehmer die Produktion und den Transport der Wärme bis zur Abnahmestelle durch Nutzung / Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage an anderem Orte in Verbindung mit der Erstellung einer Anschlussleitung gewährleisten muss. Der Markt Isen beabsichtigt die Versorgung der benannten Liegenschaften mit Energie aus nachwachsenden Rohstoffen und bittet daher um Vorlage von Angeboten, die möglichst nachhaltige und CO2-neutrale Wärmeerzeugung berücksichtigen. Die bezogene Wärme muss überwiegend aus nicht-konventionellen Energieträgern gewonnen werden. Eine „Rückfalloption“ auf konventionelle Energien wird nur für den Ausnahmefall und in Spitzenlastzeiten akzeptiert.
Die Errichtung des Anschlusses (und - sofern noch nicht vorhanden - einer Wärmeerzeugungsanlage) müssen zeitnah (ab 1.8.2021) beginnen, so dass spätestens zum 1.8.2022 die Belieferung des Schulkomplexes mit Wärme aufgenommen werden kann. Termin für die Belieferung mit Wärme ist der 1.8.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anschluss Fernwärme / Wärmeversorgung
Ort: Markt Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRHQX.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html