Instandsetzung und Umbau der Hans-Stethaimer-Schule – HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burghausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung und Umbau der Hans-Stethaimer-Schule – HLS
Fachplanung Technische Ausrüstung – HLS Anlagengruppen 1,2 und 3.
Burghausen
Die Stadt Burghausen beabsichtigt das Haupthaus der Hans-Stethaimer-Schule (Grundschule) am Stadtplatz in Burghausen instand zu setzen, zu modernisieren und in Bauabschnitten im laufenden Betrieb der Schule umzubauen. Das Haupthaus der Schule setzt sich aus mehreren denkmalgeschützen Gebäudeteilen zusammen, welche sich im historischen Ensemblebereich der Altstadt von Burghausen befinden. Die ältesten Teile sind ehemalige Bürgerhäuser aus dem 15. Jahrhundert. Das Hauptgebäude der Schule mit der Turnhalle wurde 1929 / 30 errichtet wobei die historischen Gebäudeteile in den Neubau integriert wurden.
Es wird die HLS-Planung, Anlagengruppen 1, 2 und 3 beauftragt. Die Regelung der Heizungsanlage ist in der Aufstellung bei den Heizkosten enthalten.
Die beiliegenden Planungen sind im Rahmen der Voruntersuchung entstanden und nicht endgültig. Die Planung ist Gegenstand des Auftrags. Bei der Umsetzung des Vorhabens sind Störungen des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und die Bauabschnitte entsprechend dem Betrieb sinnvoll zu wählen und abzustimmen.
Die Eingabeplanung ist bis spätestens Januar 2021 vorzulegen.
Die prognostizierten Brutto-Gesamtkosten belaufen sich auf [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).