Fraunhofer ZV – E_08_420115 – Energieaudit 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: E_080_420115 wit-bla
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer ZV – E_08_420115 – Energieaudit 2020
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80.
80686 München
Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. möchte zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung des EDL-G an ihren Standorten qualifizierte Energieaudits gemäß DIN EN 16247 durchführen lassen. Dabei möchte die Gesellschaft ca. 90 % ihrer Standorte einem Energieaudit unterziehen, ein mögliches Verfahren im Multi Site Verfahren wurde im Vorfeld ausgeschlossen. Auch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 wurde im Vorfeld ausgeschlossen.
Auftragsinhalt ist die Durchführung der vom EDL-G geforderten Energieaudits an den einzelnen Standorten der Fraunhofer Gesellschaft. Die Zahl der zu auditierenden Standorte liegt somit in dem Projekt bei >80.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer ZV – E_08_420115 – Energieaudit 2020
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB),
— Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fraunhofer.de