Maristengymnasium Fürstenzell — Generalsanierung Zentralgebäude, Parkettarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE028
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell — Generalsanierung Zentralgebäude, Parkettarbeiten
Parkettarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Im Bauabschnitt 3 der Generalsanierung des Zentralgebäudes sind die Räume des Sekretariats, der Lernwerkstatt sowie der Q-Aufenthaltsraums mit Parkett zu versehen. Die Arbeiten beinhalten ca. 776 qm Mosaikparkett.
Als Abschluss zu den Wänden werden in den Klassenzimmern, den Fluren und einigen Nebenräumen Sockelleisten aus Holz angebracht. ca. 743 m.
Es sind teilweise Vorarbeiten in Form von Ausgleichsspachtel und dem Anbringen von Abschlussleisten auf dem Bestandsestrich zu leisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.