Rahmenverträge zur Belieferung mit Büromaterial und Verbrauchsmaterialien für Drucksysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000291
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8715060
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge zur Belieferung mit Büromaterial und Verbrauchsmaterialien für Drucksysteme
Ziel dieser öffentlichen Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Hochschule Landshut und ihrer Außenstellen mit Büromaterial sowie Verbrauchsmaterialien (Toner, Tintenpatronen, Ersatzteile) für Drucksysteme. Dabei soll die Wirtschaftlichkeit im Bereich des Einkaufs gesteigert sowie eine verbesserte Versorgung der Hochschule Landshut mit den Materialien gewährleistet werden. Eine Aufteilung in Lose ist vorgesehen: Büromaterial (Los 1) und Verbrauchsmaterialien Druckersysteme (Los 2).
Büromaterial
Ziel des Loses dieser öffentlichen Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Hochschule und ihrer Außenstellen mit Büromaterial. Dabei soll die Wirtschaftlichkeit im Bereich des Einkaufs gesteigert sowie eine verbesserte Versorgung der Hochschule Landshut mit den Materialien gewährleistet werden. Aufgrund der Verbrauchsmengen der zurückliegenden 2 Jahre wird in diesem Rahmenvertrag ein jährliches Volumen von ca. [Betrag gelöscht] EUR netto erwartet. Es besteht aber kein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Betrages. Vorgenannter Betrag stellt somit keine Mindest- oder Höchstabnahmemenge dar. Der Rahmenvertrag verliert seine Wirkung, wenn der Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR netto der zu liefernden Waren erreicht ist.
Der Rahmenvertrag verlängert sich um je 1 weiteres Jahr, insgesamt aber maximal um 2 Jahre, sofern von keiner Vertragspartei eine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die ersten 6 Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Verbrauchsmaterialien Drucker
Ziel des Loses dieser öffentlichen Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Hochschule Landshut und ihrer Außenstellen mit Verbrauchsmaterialien für Drucksysteme. Dabei soll die Wirtschaftlichkeit im Bereich des Einkaufs gesteigert sowie eine verbesserte Versorgung der Hochschule Landshut mit den Materialien gewährleistet werden. Das jährliche Druckvolumen wird auf 1 Millionen Seiten, davon ca. 0,3 Mio. Seiten in Schwarz / Weiß und 0,7 Mio. Seiten in Color, geschätzt. Der Rahmenvertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge von 4,8 Mio. Seiten erreicht ist.
Der Rahmenvertrag verlängert sich um je 1 weiteres Jahr, insgesamt aber maximal um 2 Jahre, sofern von keiner Vertragspartei eine fristgerechte Kündigung erfolgt. Die ersten 6 Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Einen Kündigungsgrund stellt insbesondere auch eine mangelhafte Druckqualität (Schlieren, Farbkleckse, kein gestochen scharfer Text, kein sattes Schwarz und vergleichbare Mängel) dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Verstößen insbesondere gegen die Vorschriften des StGb, der GewO und StPO, s. Vergabeportal,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, s. Vergabeportal,
— Eigenerklärung über die Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentgeltgesetz, s. Vergabeportal.
— Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit (Umsatz der letzten 3 Jahre, aktuelle Anzahl der Mitarbeiter), s. Vergabeportal.
— Eigenerklärung über die Fachkunde (Nachweise / Zertifikate / Auszeichnungen des Unternehmens, Referenzen bzgl. ähnlicher Projekte), s. Vergabeportal.
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1).
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.