Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr.
Streckenabschnitt Mitterfelden Rathaus-Freilassing Bahnhof
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Mitterfelden Rathaus-Freilassing Bahnhof.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Streckenabschnitt Schönram-Freilassing MRS
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Schönram-Freilassing MRS.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Streckenabschnitt Anger Hadermarkt-Bad Reichenhall Hbf
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Anger Hadermarkt-Bad Reichenhall Hbf.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Streckenabschnitt Marktschellenberg-Berchtesgaden Hbf
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Marktschellenberg-Berchtesgaden Hbf.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Streckenabschnitt Niederheining-Freilassing Bahnhof bei Kurs 006, Streckenabschnitt Laufen Briouder Platz-Freilassing Bahnhof bei Kurs 032
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Niederheining-Freilassing Bahnhof bei Kurs 006, Streckenabschnitt Laufen Briouder Platz-Freilassing Bahnhof bei Kurs 032.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Streckenabschnitt Kirchanschöring Schule-Freilassing Bahnhof
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Kirchanschöring Schule-Freilassing Bahnhof.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Streckenabschnitt Leobendorf-Laufen Briouder Platz
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Leobendorf-Laufen Briouder Platz.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Streckenabschnitt Inzell Busbahnhof-Bad Reichenhall Hbf
Vergabe von pandemiebedingten Verstärkerleistungen für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Streckenabschnitt Inzell Busbahnhof-Bad Reichenhall Hbf.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Verlängerung bis 31.7.2022 bzw. 31.7.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat(Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft),
— Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Berufs- / Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industie- und Handelskammer oderanderweitige sonstige Nachweise),
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist bzw. dieEröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— Erklärung zur Tariftreue,
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt werden,
— Bescheinigung der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört, dass dieBeiträge gezahlt werden; Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unterEinschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR, sowieeiner Insassenunfallversicherung in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR und einer Kfz-Haftpflichtversicherung mitunbegrenzter Deckung bzw. die Zusicherung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechendeVersicherung abgeschlossen wird.
Berufs- oder Betriebshaftpflichversichung in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Insassenunfallversicherung in Höhe von mind. 2 Mio. EUR Kfz-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung.
— Bescheinigung, dass die Unternehmerin/der Unternehmer die für die Erbringung der Leistung erforderlicheberufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt,
— Erklärung, dass nur Fahrpersonal, Busbegleiter, Ansprechpersonen sowie sonstiges Personal, das mit den Schüler/innen bestimmungegemäß in Kontakt kommt, eingesetzt wird, welches im erweiterten Führungszeugniskeine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten,
— Vorlage vergleichbarer Referenzen für mindestens einen vergleichbaren Auftrag in den letzten 8 Jahren; dieVergleichbarkeit beurteilt sich nach folgenden Kriterien:
— Zusammenarbeit über einen Zeitraum von mind. 2 Schuljahren in einer Einrichtung vergleichbarer Größe undStruktur
— Anzahl der zu befördernden Personen (derzeit: 139 Schüler/innen inkl. SVE-Kindern),
— Erfahrungen im Umgang mit Personen die mit Einschränkungen ein Sonderpädagogisches Förderzentrumbesuchten,
— Flexibilität bei der Tourenplanung,
— Vorlage einer Scientology-Schutzerklärung für die für die Auftragsdurchführung verantwortlichen Personen,
— Angabe welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden (Vorlage einer Eigenerklärungzur Eignung, Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers sowie Scientology-Schutzerklärung für jeden Nachunternehmer),
— Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (Pkw), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden,
— Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]