Abbruch und Ersatzneubau des Beruflichen Schulzentrums in Sulzbach-Rosenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-BS-GS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Ersatzneubau des Beruflichen Schulzentrums in Sulzbach-Rosenberg
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt den Abbruch und Ersatzneubau des Beruflichen Schulzentrums in Sulzbach-Rosenberg in mehreren Bauabschnitten Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013 (Leistungsphasen 3 bis 9); Objektanschrift ist die Neumarkter Straße 10 in 92237 Sulzbach-Rosenberg.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Leistungsumfang betrifft die Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI für den Ersatzneubau des Beruflichen Schulzentrums in Sulzbach-Rosenberg. Beauftragt werden sollen die Objektplanungsleistungen voraussichtlich in 3 Bauabschnitten, das sind der BA Parkhaus, der 1. BA Schule und der 2. BA Schule. Eine vorgezogene Übergangsmaßnahme Container und die Objektplanung Freianlagen sind nicht Gegenstand der Objektplanung Gebäude. Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 3 und 4 für die gesamte Baumaßnahme beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 5 und 6, Stufe 3 die Leistungsphasen 7 bis 9. Die Stufen 2 und 3 werden voraussichtlich abschnittsweise beauftragt. Die Besonderen Leistungen, werden nach Bedarf beauftragt; dies sind die Mitwirkung im Zuwendungsverfahren (z.B. bei den Zuschussanträgen – fördergebergerechte Kostenermittlungen, Mitwirkung beim Verwendungsnachweis, etc.), die Kostenberechnung 3. Ebene, die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9, die Zeithonorare und die erforderlichen Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG vom 8.8.2020. Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist Grundleistung der Leistungsphasen 3 und 4 (Bestandteil der Baugenehmigung), der Prüfsachverständige Brandschutz wird bauseits beauftragt. Die gesamten geschätzten Kosten der 3 Bauabschnitte betragen für die Kostengruppe 200 rd. [Betrag gelöscht] EUR, für die Kostengruppe 300 rd. [Betrag gelöscht] EUR, für die Kostengruppe 400 rd. [Betrag gelöscht] EUR und für die Kostengruppe 600 rd. [Betrag gelöscht] EUR ohne Mehrwertsteuer. Die nach Bauabschnitten aufgeteilten Kosten sind zur Honorarfindung des Erstangebots in den Angebotsformblättern der Verhandlungsstufe enthalten. Die Höhe des Honorars beträgt für die Leistungsphasen 3 und 4 derzeit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, für die Leistungsphasen 5 bis 9 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto, ohne die Besonderen Leistungen und Nebenkosten. Die Situation ist aus der der Ausschreibung beiliegenden Beschreibung und den darin enthaltenen Lageplänen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Stufenweise Beauftragung:
— Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 und 4,
— Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 und 6,
— Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 7 bis 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.