LK Hof, Impf-Hotline Referenznummer der Bekanntmachung: 004/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-hof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LK Hof, Impf-Hotline
Dem Landkreis Hof (Landkreis) und der Stadt Hof kommt die öffentliche Aufgabe der Impfung der Bevölkerung des Landkreises und der Stadt Hof gegen das Corona-Virus zu. Zum Landkreis Hof gehören 27 Städte und Gemeinden mit rund 95 000 Einwohnern, die Stadt Hof hat rund 45 000 Einwohner. Zur Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe betreibt der Landkreis das Impfzentrum Hofer Land.
Die Vergabe von Terminen für die Impfung und Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Terminvergabe hat der Landkreis mit Aufnahme des Betriebs des Impfzentrums Hofer Land im Dezember 2020 an einen privaten Dritten übertragen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll der Auftrag vergeben werden zur Erbringung dieser Dienstleistung ab dem 1.6.2021. Eine nahtlose Fortsetzung der Dienstleistung hat für den Landkreis höchste Priorität.
Landratsamt Hof
Schaumbergstraße 14
95032 Hof
Die zu beschaffende Leistung ergibt sich aus dem Vertragsentwurf (siehe Vergabeunterlagen).
Verlängerungsoption, siehe oben.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Beschaffung der Telefondienstleistung „Impf-Hotline“ hat der Landkreis aufgrund äußerster Dringlichkeit, bedingt durch das dynamische Pandemie-Geschehen und die Entwicklungen der Impfstoffversorgung, eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV eingeleitet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVRH8F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.