Staatsministerium für Bildung + Kultus, Wissenschaft + Kunst/Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21E0449
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Staatsministerium für Bildung + Kultus, Wissenschaft + Kunst/Fliesenarbeiten
Ca. 600 qm Boden- und Wandfliesen.
München
— Untergrundvorbehandlung, reinigen, schleifen, absaugen, grundieren: ca. 190 m2,
— Bodenfliesen inkl. Reserve und Mustervorlage: Dicke ca. 10.5 mm ca. 200 m2,
— Sockelfliesen: Dicke ca. 10.5 mm ca. 75 m2,
— Wandfliesen inkl. Reserve und Mustervorlage: Dicke ca. 6 mm ca. 360 m2,
— Fliesen Fensterleibungen: ca. 5 m Länge, ca.30 cm Tiefe,
— Fliesen horizontale Ablagen bei Vorsatzschalen und Fenstersimsen: ca. 10 m, ca. 25 cm Tiefe,
— Spiegel: von ca. 80 x 120 cm bis ca. 250 x 130 cm, 17 Stück,
— Sauberlaufmatte: ca. 5 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenau
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94545
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]