Fahrerloses Transportsystem – E_822_218155 Referenznummer der Bekanntmachung: E_822_218155
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrerloses Transportsystem – E_822_218155
Fahrerloses Transportsystem.
Fraunhofer Institut VDTC
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 1
39106 Magdeburg
1 Stück
Das Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF (Auftraggeber) plant den Bau einer Forschungsfabrik im Wissenschaftshafen Magdeburg. Das neue Gebäude erweitert das Virtual Development and Training Centre VDTC des Fraunhofer IFF und soll als „Elbfabrik“ mehrere neue Forschungsschwerpunkte des Instituts beheimaten. Mit dem Neubau wird das Ziel verfolgt, Spitzentechnologie für den Mittelstand schnell in die Anwendung zu bringen. Außerdem besteht der Anspruch, den gesamten Produktionszyklus, von der digitalen Entwicklung, über die Produktion und die Instandhaltung bis zum intelligenten nachhaltigen Energiemanagement thematisch abzudecken. Die Einweihung ist im Juni 2022 geplant.
Ein Teil des Neubaus wird Demonstrations- und Laborflächen beherbergen, welche in etwa eine Größenordnung 1 100 m2 aufweisen. Für diese Flächen wurde ein ganzheitliches Konzept erarbeitet, welches die Vision der Fabrik der Zukunft erlebbar machen soll. Ziel soll es sein, sowohl eine Demonstrations- als auch eine Forschungsumgebung zu schaffen, welche sich den folgenden Themen widmet:
— Flexible Infrastruktur für flexible Produktionssysteme,
— Message Broker als offene Kommunikationsschnittstellen in der Fabrik der Zukunft,
— Neue Logistikkonzepte für den Einsatz Fahrerloser Transportfahrzeuge,
— Anwendungsszenarien Digitaler Fabrik- und Anlagenzwillinge auf Basis der „Verwaltungsschale Industrie 4.0“.
Teil des Konzeptes ist die Integration eines Fahrerlosen Transportsystems für unterschiedliche Anwendungen.
Option:
Optionale jährliche Verlängerung des Wartungsvertrags. Maximal auf 48 Monate.
— Verlängerung der Wartung auf max. 48 Monate.
EFRE Mittel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a2d5992c2-22e50187a3185e5e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a2d5992c2-22e50187a3185e5e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a2d5992c2-22e50187a3185e5e
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de