Direktplattierungsanlage – E_062_278484 Referenznummer der Bekanntmachung: E_062_278484
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Direktplattierungsanlage – E_062_278484
Direktplattierungsanlage.
Fraunhofer Institut IWS
Winterbergstraße 28
1277 Dresden
1 Stück
Das Direktplattieren ist ein Verfahren zur Beschichtung rotationssymmetrischer Bauteile. Mit Hilfe einer Andruckrolle und einem linienförmigen Laserstrahl erfolgt eine Verbindung zwischen Grundkörper und Beschichtungswerkstoff (siehe dazu Abb 1; links).
Die Beschichtung erfolgt nach dem Laser-Walzplattierprinzip (spezielles Plattierverfahren mit thermischer Aktivierung der Oberflächen, wodurch Diffusionsprozesse wirken und eine hochbelastbare metallische Bindung entsteht). Das Plattieren wird üblicherweise in einem Walzgerüst durchgeführt. Bei diesem speziellen Verfahren übernimmt das Bauteil dabei die Rolle der Unterwalze, die Andruckwalze unterstützt den Fügevorgang zwischen Metallband und Grundkörper. Die Bindung entsteht unter Druck und einer thermischen Aktivierung der zu fügenden Oberflächen durch einen Laserstrahl. Gleichzeitig wird eine Verbindung der nebeneinander liegenden, spiralförmig aufgewickelten Schichtlagen notwendig, wofür ein zweiter kleinerer Laser eingesetzt werden soll. Damit der dabei erzeugte Nahtbereich an den gewalzten Zustand der übrigen Bandoberfläche angepasst werden kann, soll dieser Nahtbereich mit überwalzt werden (Abb 1, rechts). Am Ende der Beschichtung muss ein Schneiden (Cut) des Bandes erfolgen.
Damit eine reproduzierbare Beschichtung incl. gleichbleibender Schichtdicke gewährleistet werden kann, wird diese als Konturwalze ausgeführt, welche die Dicke der Schicht vorgibt und die vorlaufende Walzenseite bündig mit der nicht beschichteten Oberfläche abschließt. Die Gewährleistung der vorgegebenen Schichtdicke erfolgt über das Aufbringen einer dafür notwendigen Walzkraft. Eine Realisierung mehrerer Lagen übereinander erfordert zusätzlich eine genaue Höhenzustellung der Andruckwalze. Durch das spiralförmige „Aufwickeln“ des Bandes, ergibt sich in Abhängigkeit des Substratdurchmessers und der Bandbreite ein veränderter Bandzuführwinkel von max. 13o. Das bedeutet, dass die Andruckwalze um die Längsachse drehbar sein muss.
Optionen:
3.5.1 Modul 4 – Option: vollständiger Quellcode der Anlagensteuerung,
3.5.2 Modul 4 – Option Anforderung an Prozess PC,
3.5.3 Modul 4 v Option: Energiemanagement,
3.6 Modul 5 – Option: Anforderung an den Laserschutz,
3.8.1 Option Kameraüberwachungssystem,
3.8.2 Option Gasversorgungssystem,
3.8.3 Option kostenfreier Software-Wartungsservice.
Optionen:
3.5.1 Modul 4 – Option: vollständiger Quellcode der Anlagensteuerung,
3.5.2 Modul 4 – Option Anforderung an Prozess PC,
3.5.3 Modul 4 – Option: Energiemanagement,
3.6 Modul 5 – Option: Anforderung an den Laserschutz,
3.8.1 Option Kameraüberwachungssystem,
3.8.2 Option Gasversorgungssystem,
3.8.3 Option kostenfreier Software-Wartungsservice.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17a51c9bd07-6de28a863a62c694
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de