Rahmenvertrag LAN-Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: RV-LAN2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonthofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag LAN-Komponenten
Rahmenvertrag über die Beschaffung von LAN -Komponenten für die Schulen der Stadt Sonthofen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvertrag über die Beschaffung von LAN -Komponenten für die Schulen der Stadt Sonthofen
Inhalt
— 1 x Core-Switche,
— 3 x Switch 24 Port PoE,
— 38 x Switch 48 Port PoE,
— Zubehör,
— Dienstleitungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von min. [Betrag gelöscht] EUR
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Betriebshaftpflichtversicherung
Für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Mindestens 3 Referenzen im Bereich öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.