Apothekenversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: L-2021-0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Apothekenversorgung
Apothekenversorgung.
Rehafachzentrum Bad Füssing – Passau
Rehafachzentrum Bad Füssing-Passau,
Kohlbruck 5, 94036 Passau und
Waldstraße 12, 94072 Bad Füssing
Vertrag über die Versorgung mit diversen Arzneimitteln gemäß § 14 Abs. 4 Apothekengesetz (ApoG)" für das Rehafachzentrum Bad Füssing – Passau (Standort Bad Füssing und Standort Passau) als Abrufauftrag.
Klinik Bad Reichenhall
Klinik Bad Reichenhall
Salzburger Str. 8-11
83435 Bad Reichenhall
Vertrag über die Versorgung mit diversen Arzneimitteln gemäß § 14 Abs. 4 Apothekengesetz (ApoG)" für die Klinik Bad Reichenhall als Abrufauftrag.
Orthopädische Klinik Tegernsee
Orthopädische Klinik Tegernsee
Seestraße 80
83684 Tegernsee
Vertrag über die Versorgung mit diversen Arzneimitteln gemäß § 14 Abs. 4 Apothekengesetz (ApoG)" für die Orthopädische Klinik Tegernsee als Abrufauftrag.
Fachklinik Gaißach
Fachklinik Gaißach
Dorf 1
83674 Gaißach
Vertrag über die Versorgung mit diversen Arzneimitteln gemäß § 14 Abs. 4 Apothekengesetz (ApoG)" für die Fachklinik Gaißach als Abrufauftrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rehafachzentrum Bad Füssing – Passau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klinik Bad Reichenhall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prien
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Orthopädische Klinik Tegernsee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tegernsee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83684
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachklinik Gaißach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tegernsee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83684
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.