Lieferung von Splitterschutzbrillen für die Bayerische Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.02-0149-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 951 / 9331-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Splitterschutzbrillen für die Bayerische Polizei
Gegenstand dieses Vergaberverfahrens ist die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Splitterschutzbrillen mit Hartschalen-Etui.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Splitterschutzbrillen dienen ausschließlich dem Schutz der Augen vor mechanischen Gefahren. Sie sollen insbesondere mit dem ballistischen Helm der Bayerischen Polizei verwendet werden, aber auch ohne ballistischen Helm getragen werden können. Die zu beschaffenden Splitterschutzbrillen werden sowohl von Personen benutzt werden, die eine Korrektionsbrille (Brillenträger) tragen, als auch von Personen, die keine Korrektionsbrille tragen (Nichtbrillenträger).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90766
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.