Generalplanung Infra: Abbruch, Erschließung und Freianlagenplanung – Hopfenhallenareal Stadt Spalt Referenznummer der Bekanntmachung: Spalt HHA 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spalt
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Infra: Abbruch, Erschließung und Freianlagenplanung – Hopfenhallenareal Stadt Spalt
Der Auftrag umfasst die Generalplanung bestehend aus
1) Übergeordneten Aufgaben,
2) Schadstoffuntersuchung und Abbruchfachplanung,
3) Planung der Grundstückserschließung,
4) Planung der Freianlagen.
Im Zuge der Neubebauung des Hopfenhallenareals an der Bahnhofstraße 6 in Spalt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der AG beabsichtigt, nach Freimachung der Grundstücke und Abbruch bestehender Gebäude bebaubare Flächen an private Investoren zu vergeben und im Zuge dessen die Freianlagen neu zu gestalten. Die Planung der Freianlagen und der Gebäude müssen aufeinander abgestimmt werden. In den Leistungsphasen 3 müssen zunächst detaillierte Kostenberechnungen aller Freimachungs- und Erschließungskosten ermittelt werden. Auf Grundlage dieser Kosten wird die Stadt städtebauliche Verträge mit Investoren schließen, deshalb muss der Generalplaner auch die technischen und terminlichen Anforderungen der späteren Investoren koordinieren. Während der baulichen Umsetzung der Freianlagen sind zeitliche Unterbrechungen erforderlich, um den Bau der privaten Gebäude zu ermöglichen.
Der Auftrag umfasst die Generalplanung bestehend aus
1) Übergeordneten Aufgaben (Koordinierung, Kostenplanung, Terminplanung),
2) Schadstoffuntersuchung, Abbruchfachplanung und Beweissicherung,
3) Objektplanung der Grundstückserschließung für Trinkwasser, Abwasser, Strom, Telekom, Nahwärme,
4) Planung der der Freianlagen (Objektplanung, Leistungsbild Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2013, Leistungsphasen 1 bis 9).
Im Zuge der Neubebauung des Hopfenhallenareals an der Bahnhofstraße 6 in Spalt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die zu planenden Anlagen bestehen aus Gehwegbereich (1 200 m2), Innenbereich (845 m2), Zufahrt und Parken (2 880 m2). Im Innenbereich sind Höhenunterschiede im Gelände auszugleichen.
Im Grundstück entstehen 3 rechtlich und technisch getrennte bebaubare Bereiche, hierfür müssen die Grundstücksanschlüsse geplant und koordiniert werden.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern gemäß folgenden Kriterien:
1. Referenzen
Für jede der maximal 3 Referenzen können gemäß folgender Verteilung maximal 37 Punkte (insgesamt maximal 111 Punkte für alle vorgelegten Referenzen) erreicht werden:
Gegenstand der Leistung waren sowohl die Objektplanung als auch übergeordnete Koordinationsleistungen mit Kostenplanung und Terminplanung für Abbruch bestehender Gebäude und für die Grundstückserschließung: 10 Punkte.
Die Honorarzone für die Freianlagen war Honorarzone IV oder höher: 6 Punkte,
Bei Honorarzone III: 3 Punkte
Im Bereich Objektplanung für Freianlagen wurden folgende Leistungsphase erbracht:
— Leistungsphase 2: 2 Punkte,
— Leistungsphase 3: 3 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 2 Punkte,
— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
— Leistungsphase 8: 4 Punkte.
Das Projekt war eine von der Städtebauförderung geförderte Maßnahme: 10 Punkte
Die Baukosten betrugen
— über 1 Mio.: 4 Punkte,
— 750 T bis 1 Mio.: 3 Punkte,
— 500 T bis 750 T: 2 Punkte,
— 250 T bis 500 T: 1 Punkt.
2. Zertifikat Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (o. glw.): 2 Punkte.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren,
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Freianlagen) in den letzten 3 Jahren,
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 1 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte
— über den Bereich Schadstoffanalyse und Abbruchfachplanung,
— über die Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, die baufertiggestellt sind.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Art und Nutzung der Anlage,
b) Art der Maßnahme (Neubau/Anbau/Umbau/Sanierung),
c) Honorarzone,
d) Leistungsumfang,
e) Leistungszeit/Baufertigstellung,
f) Baukosten netto,
g) Projektmerkmale (Stellplätze; Freianlagen in gehobener innerörtlicher Lage),
h) Geförderte Maßnahme,
i) Auftraggeber.
B) Anzahl der beschäftigten Landschaftsarchitekten und Dipl.-Ing. (oder vergleichbare Abschlüsse), die im Bereich Objektplanung Freianlagen tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
C) Zertifikat Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (o. glw.), soweit vorhanden.
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen nach 2013 beendet wurden.
Für den Bereich Objektplanung Freianlagen: Es muss mindestens 1 Referenzprojekte mit Honorarzone IV und 1 Referenzprojekt mit Baukosten über [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 500) vorgelegt werden. Es muss außerdem mindestens einmal die Leistungsphasen 1-8 erbracht worden sein. Die Erfüllung dieser Mindestanforderungen muss nicht in ein und demselben Referenzprojekt erfolgen, sondern kann über die 3 Referenzprojekte verteilt erfolgen.
Zu B): Es müssen mindestens 2 Landschaftsarchitekten angegeben werden können.
Eine für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person muss über die Berechtigung zur Bauvorlage nach Art. 61 BayBO verfügen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: +49 9811746
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.