Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 5 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 5 Losen
Reinigungsdienstleistungen für Objekte des Landkreises Aschaffenburg in 5 Losen; Gebäudeinnnenreinigung als Unterhalts- und Bodengrundreinigung:
– ca. 113 800 m2 Grundfläche,
– ca. 19,26 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche.
Unterhalts- und Bodengrundreinigung
Aschaffenburg und Mainaschaff
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 5 Objekten (Verwaltungsgebäude),
– Grundfläche ca. 16 700 m2,
– Jahresreinigungsfläche ca. 2,83 Mio. m2.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Unterhalts- und Bodengrundreinigung
Aschaffenburg und Großostheim
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 4 Objekten (Schulen und Verwaltungsgebäude),
– Grundfläche ca. 25 800 m2,
– Jahresreinigungsfläche ca. 4,10 Mio. m2.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Unterhalts- und Bodengrundreinigung
Hösbach und Bessenbach
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 2 Objekten (Schulen),
— Grundfläche ca. 16 400 m2,
—Jahresreinigungsfläche ca. 2,86 Mio. m2.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Unterhalts- und Bodengrundreinigung
Hösbach
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 1 Objekt (Schulzentrum),
— Grundfläche ca. 28 700 m2,
— Jahresreinigungsfläche ca. 4,85 Mio. m2.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Unterhalts- und Bodengrundreinigung
Alzenau
— Unterhalts- und Bodengrundreinigung in 4 Objekten (Schulen und Verwaltungsgebäude),
— Grundfläche ca. 26 200 m2,
— Jahresreinigungsfläche ca. 4,62 Mio. m2.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
Maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung einer Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ggf. Bietergemeinschafts- und Nachunternehmererklärung über den Abruf der Teilnahmeunterlagen.
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (1.1.2018 – 31.12.2020).
Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
– Personenschaden [Betrag gelöscht] EUR,
– Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
– Schlüsselverlustschaden [Betrag gelöscht] EUR,
– Bearbeitungsschaden [Betrag gelöscht] EUR,
– Vermögensschaden [Betrag gelöscht] EUR.
Weitere Einzelheiten und Konkretisierungen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Nachweis von mindestens 2 Referenzen in der Unterhaltsreinigung über die in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (1.1.2018 – 31.12.2020) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los:
— Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— Los 4 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr,
— Los 5 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
1. Nachweis über die in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (1.1.2018 – 31.12.2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
1. Nachweis über die in letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (1.1.2018 – 31.12.2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind,
In den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung, Glasreinigung etc.) fällt.
— Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 17 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 33 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 22 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 4 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 26 produktiven Arbeitskräfte,
— Los 5 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 32 produktiven Arbeitskräfte.
2. Eigenerklärung zur Übernahme der Arbeitskräfte
In den Objekten der verschiedenen Lose sind derzeit Arbeitnehmer des bisherigen Auftragnehmers beschäftigt. Um den Fortbestand dieser Arbeitsplätze bestmöglich zu sichern und entsprechenden sozialen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, muss der Bieter folgendes erklären:
1. dass er im Falle einer Auftragsübernahme alle der im jeweiligen Objekt zum Zeitpunkt des Auftragsüberganges beschäftigten Arbeitnehmer übernehmen wird. Im Falle der Abgabe einer solchen Erklärung wird die Auftraggeberin die betreffenden Arbeitnehmer vor Auftragsübernahme informieren, dass der Auftragnehmer sich zu einer solchen Übernahme verpflichtet hat. Ebenso hat der Bieter in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Auftragsübernahme schriftlich durch Vorlage der jeweiligen Arbeitsverträge nachzuweisen, wie viele Arbeitnehmer des bisherigen Auftragnehmers übernommen wurden.
2. dass die unter Nr. 1 genannte Übernahme der Arbeitnehmer des Weiteren unter Fortgeltung der bisherigen Arbeitsbedingungen erfolgen wird, insbesondere dass die bisherigen arbeitsvertraglichen Regelungen zur Vergütung nicht unterschritten werden und die Betriebszugehörigkeit der jeweiligen Arbeitnehmer bei dem jetzigen Auftragnehmer durch den Bieter vollständig und hinsichtlich aller rechtlicher Belange anerkannt wird, und dass keine neue Probezeit und keine Befristung vereinbart wird. Der Bieter erhält hierfür eine anonymisierte Kurzzusammenfassung der derzeitigen Arbeitsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.