Archäologische Untersuchung U5 Bahnhof Freiham Zentrum Referenznummer der Bekanntmachung: J60c133821
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archäologische Untersuchung U5 Bahnhof Freiham Zentrum
Archäologische Erkundung Vorhaltemaßnahme U5 Freiham Zentrum.
Los 1
Aubing, Freiham-Nord, München
Die angefragte Leistung umfassen eine bauvorgreifende Flächengrabung (Los 1: 4 961 m2) in der Münchner Schotterebene (Freiham Nord 2. Realisierungsabschnitt) mit zu erwartenden Bodendenkmälern des Spätneolithikums bis in die Spätantike, welche entsprechend der Dokumentationsrichtlinien des BLfD (Stand Juli, 2020) vollständig zu ergraben, zu dokumentieren und Dokumentation und Funde Richtlinienkonform der zuständigen Fachaufsichtsbehörde archivgerecht zu übergeben ist. Die Maßnahme erfolgt im Vorfeld des U-Bahnneubaus im Bereich der künftigen Anschlusstrasse A99 zur Erschließung der benötigten Baustelleneinrichtungsflächen.
Der maschinelle Oberbodenabtrag erfolgt in den ausgewiesenen Arealen vollflächig in 2 Arbeitsschritten:
1. Bis auf die Oberkante des in Teilbereichen zu erwartenden B-Horizontes (Rotlage),
2. Bis auf die Höhe des anstehenden Bodens (C-Horizont). Dieses Vorgehen ist Bestandteil der denkmalfachlichen Vorgaben der zuständigen Fachbehörde (BLfD) und somit für den AN bindend.
Die archäologische Ausgrabung erfolgt, soweit technisch möglich, parallel zum Oberbodenabtrag.
Der Umfang der Beauftragung zur Ausgrabung und die Personalzusammensetzung müssen nach den Ergebnissen des Oberbodenabtrags an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem AG, der Fachbehörde und der Fachbauleitung.
Entfällt
Zu II.2.7:)
— die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
— das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungserbringung.
Los 2
Aubing, Freiham-Nord, München
Die angefragte Leistung umfassen eine bauvorgreifende Flächengrabung (Los 2: 17 767 m2) in der Münchner Schotterebene (Freiham Nord 2. Realisierungsabschnitt) mit zu erwartenden Bodendenkmälern des Spätneolithikums bis in die Spätantike, welche entsprechend der Dokumentationsrichtlinien des BLfD (Stand Juli, 2020) vollständig zu ergraben, zu dokumentieren und Dokumentation und Funde Richtlinienkonform der zuständigen Fachaufsichtsbehörde archivgerecht zu übergeben ist. Die Maßnahme erfolgt im Vorfeld des U-Bahnneubaus im Bereich der künftigen Anschlusstrasse A99 zur Erschließung der benötigten Baustelleneinrichtungsflächen.
Der maschinelle Oberbodenabtrag erfolgt in den ausgewiesenen Arealen vollflächig in 2 Arbeitsschritten:
1. Bis auf die Oberkante des in Teilbereichen zu erwartenden B-Horizontes (Rotlage),
2. Bis auf die Höhe des anstehenden Bodens (C-Horizont). Dieses Vorgehen ist Bestandteil der denkmalfachlichen Vorgaben der zuständigen Fachbehörde (BLfD) und somit für den AN bindend.
Die archäologischen Ausgrabung erfolgt, soweit technisch möglich, parallel zum Oberbodenabtrag.
Der Umfang der Beauftragung zur Ausgrabung und die Personalzusammensetzung müssen nach den Ergebnissen des Oberbodenabtrags an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem AG, der Fachbehörde und der Fachbauleitung.
Entfällt
Zu II.2.7)
— die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
— das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungserbringung.
Los 3
Aubing, Freiham-Nord, München
Die angefragte Leistung umfassen eine bauvorgreifende Flächengrabung (Los 3: 17 052 m2) in der Münchner Schotterebene (Freiham Nord 2. Realisierungsabschnitt) mit zu erwartenden Bodendenkmälern des Spätneolithikums bis in die Spätantike, welche entsprechend der Dokumentationsrichtlinien des BLfD (Stand Juli, 2020) vollständig zu ergraben, zu dokumentieren und Dokumentation und Funde Richtlinienkonform der zuständigen Fachaufsichtsbehörde archivgerecht zu übergeben ist. Die Maßnahme erfolgt im Vorfeld des U-Bahnneubaus im Bereich der künftigen Anschlusstrasse A99 zur Erschließung der benötigten Baustelleneinrichtungsflächen.
Der maschinelle Oberbodenabtrag erfolgt in den ausgewiesenen Arealen vollflächig in 2 Arbeitsschritten:
1. Bis auf die Oberkante des in Teilbereichen zu erwartenden B-Horizontes (Rotlage),
2. Bis auf die Höhe des anstehenden Bodens (C-Horizont). Dieses Vorgehen ist Bestandteil der denkmalfachlichen Vorgaben der zuständigen Fachbehörde (BLfD) und somit für den AN bindend.
Die archäologischen Ausgrabung erfolgt, soweit technisch möglich, parallel zum Oberbodenabtrag.
Der Umfang der Beauftragung zur Ausgrabung und die Personalzusammensetzung müssen nach den Ergebnissen des Oberbodenabtrags an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem AG, der Fachbehörde und der Fachbauleitung.
Entfällt
Zu II.2.7)
— die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
— das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungserbringung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Magister bzw. Master of Arts an Universitäten Hochschulen mit den Fachrichtungen Archäologie, Ur- bzw. Vor- und Frühgeschichte oder gleichwertig zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Die Bewerber haben die Erfahrung mit vergleichbaren Grabungen in der Münchener Ebene nachzuweisen. Erfahrungen in der Grabungstechnik und Dokumentation nach den aktuell gültigen Vorgaben des BLfD sind ebenfalls nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über eine Referenzliste mit 3 Referenzen in Art und Umfang vergleichbaren, im Freistaat Bayern durchgeführten und vollständig abgeschlossenen Projekten, welche bereits dem BLfD übergeben wurden, davon eine mit vergleichbaren Grabungen in der Münchener Ebene aus dem Referenzzeitraum 2000 – Ende der Bewerbungsfrist. Die Prüfung der Referenzen obliegt der Fachbehörde.
1) Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Bestätigung der Referenz durch die Fachbehörde.
— Nachweis über 2 vergleichbare Grabungen im Freistatt Bayern,
— Nachweis über eine vergleichbare Grabung in der Münchener Ebene.
Wenn diese 3 Referenzen nicht abgegeben werden, wird die komplette Bewerbung ausgeschlossen.
Siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
— gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z. B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland