Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenkirchen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer passiven Breitbandnetzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells
Die Gemeinde Bodenkirchen beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell. Ziel des gegenständlichen Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an einen Kooperationspartner zum Betrieb eines Gigabitnetzes nebst der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nach Maßgabe der §§ 1 ff. KonzVgV.
Die Gemeinde Bodenkirchen („Gemeinde“) beabsichtigt die flächendeckende Errichtung einer zukunftssicheren Breitbandnetzinfrastruktur und deren Betrieb durch einen Kooperationspartner im sog. Betreibermodell.
Bei der Motivation der Gemeinde zur Vorhabenrealisierung ist zu differenzieren. Zum einen soll durch die Erschließung der vorhandenen kommunalen Liegenschaften sichergestellt werden, dass den zukünftigen Anforderungen an die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben wie zum Beispiel hinsichtlich elektronischer Verwaltung oder der elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge entsprochen werden kann. Zum anderen soll die Standortattraktivität der Gemeinde für Private, aber vor allem auch örtlich angesiedelte Gewerbetreibende bzw. freiberuflich Tätige erhalten und nach Möglichkeit gesteigert werden.
Das zu errichtende Breitbandnetz im Projektgebiet soll technisch dafür ausgelegt sein, Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s zu erzielen. Die Gemeinde möchte damit den Prognosen über das jährliche Anwachsen des Datenvolumens Rechnung tragen und damit verbunden dem steigenden Bedarf an Hochgeschwindigkeitsdiensten vor Ort begegnen. Neben dem Einsatz von Eigenmitteln des Konzessionsgebers werden auch staatliche Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau sowie der Kofinanzierung des Freistaats Bayern in Anspruch genommen.
Für die Ausstattung mit aktiven Komponenten und den Betrieb der Breitbandinfrastruktur soll ein Kooperationspartner im Rahmen einer langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaft verantwortlich sein. Der Kooperationspartner pachtet die passive Breitbandinfrastruktur der Gemeinde gegen Zahlung eines Entgelts. Grundlage dieser öffentlich-privaten Partnerschaft ist eine Dienstleistungskonzession zwischen der Gemeinde (Konzessionsgeber) und dem im gegenständlichen Verfahren auszuwählenden privaten Netzbetreiber (Konzessionsnehmer).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht von dem Auftraggeber 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 51 VgV mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Unternehmen auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 5 Unternehmen die erforderliche Eignung nachweisen, wird in gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind in der Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand. Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z. B. VK Bund, Beschl. v. 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher Referenzen in jüngster Vergangenheit von Bedeutung sein können.Besonders positiv gewertet werden solche Referenzen, die eine Leistungserbringung im Kontext des Betriebes einer passiven Breitbandinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells beinhalten.
Für den Fall des Ausbaus der „grauen Flecken“ nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198 behält sich die Gemeinde die Beauftragung des Netzbetreibers mit dem Betrieb der Breitbandinfrastruktur vor (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben / Nachweise / Erklärungen sind vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Ansprechpartners (Name, Telefon, Telefax und E-Mail), Gründungsdatum;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV iVm. § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar;
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen;
(4) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
(a) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht;
(d) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(5) Vorlage einer Bestätigung nach § 6 TKG;
(6) Einverständniserklärung zur Speicherung und Verarbeitung mitgeteilter personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und eine Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und / oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; und
(8) Vertraulichkeitserklärung des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) einzureichen:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); sowie
(2) Nachweis — nicht älter als 10 Monate — über eine Ein Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers ist den Bewerbungsunterlagen als Anlage beizufügen Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall müssen jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen (Mindestanforderung). Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt, dass die Berufshaftpflichtversicherung für den Todesfall des Versicherungsnehmers eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren aufweist (Mindestanforderung).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Referenzen über mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekte, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Die Referenzen müssen aktuell sein, d. h. in den letzten 5 Jahren (30. April 2016 bis einschließlich 30. April 2021) erfolgreich abgeschlossen worden sein. Abgeschlossen und damit erbracht ist die Leistung mit Inbetriebnahme der wesentlichen Teile des Breitbandnetzes (> 80 %) und der damit verbundenen Möglichkeit für Kunden, das Produktangebot (Telefonie und Breitbandinternet) nutzen zu können (Mindestanforderung).
Folgende Anforderungen müssen mit den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(a) sich die Betriebsleistungen auf zusammenhängendes Glasfaserbreitbandnetz mit mindestens 450 Wohneinheiten (alternativ 350 Hausanschlüsse) beziehen und
(b) die Gesamtbaukosten des betriebenen Netzes [Betrag gelöscht] EUR (brutto) und mehr betragen;
(c) der Betrieb des Glasfasernetzes an der Schnittstelle von Endverbraucher und öffentlichen Auftraggeber als Konzessionsgeberin stattfindet; Anzugeben ist die Projektbezeichnung, der Referenzauftraggeber, der dortige Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, eine Kurzbeschreibung des Projekts und Angaben zu technischen Rahmenbedingungen und die realisierte Technikvariante, die Anzahl der Anschlüsse, die Bauzeit, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der wesentlichen Teile des Breitbandnetzes und die Gesamtbaukosten in EUR (netto).
Den einzelnen Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A 4 Seiten zum Bewerbungsformular beizufügen.
(2) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der (gesetzlichen) Bestimmungen und dabei insbesondere die §§ 77a ff des Telekommunikationsgesetzes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]